Eigentlich heißt die neue Steuer „Übernachtungssteuer“, die Abkürzung „ÜnStG“ ist wohl auch für Juristen ungewohnt. Eingebürgert hat sich der Begriff „City-Tax“. Kaum vier Wochen in Kraft, gibt es nun die erste Ausnahme. Die IHK hat einen Durchbruch erzielt: „Alle Klassenfahrten in die Hauptstadt sind von der City Tax befreit!“
Nach Geschäftsreisenden wird nun eine zweite große Gruppe von der Übernachtungssteuer befreit. Auch Schul- und Klassenfahrten nach Berlin unterliegen – entgegen den ursprünglichen Planungen – nicht der City Tax, wenn sie Bildungszwecke erfüllen.
Da das Lehrpersonal beruflich mitreist, fällt deren Übernachtungsaufwand von vornherein nicht unter das Übernachtungssteuergesetz.
„Das ist das richtige Zeichen an die Schüler, unsere zukünftigen Städtetouristen. Berlin muss sich als weltoffene Stadt mit einer positiven Willkommenskultur präsentieren“, sagt der Stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter.
Die IHK Berlin hatte zu diesem Thema Unternehmen, DEHOGA und die Senatsverwaltung für Finanzen eingeladen, um eine wirtschaftsfreundliche und klare Lösung für die Abwicklung von Klassenfahrten angesichts der neu eingeführten City Tax zu erreichen.
Erfreulicherweise wurde ein Durchbruch erzielt, wonach für Schüler und Lehrer auf Klassenfahrten in Berlin keine City Tax anfallen wird. Hieß es noch bei der Gesetzes-Verabschiedung, dass auch für Schüler die Übernachtungsteuer anfallen soll, konnte in diesem Gespräch hierzu eine Einigkeit erzielt werden. Eine ähnliche Regelung für Schul- und Klassenfahrten gibt es auch in Hamburg.
Ausnahme: private Schüler- und Jugendreisen
Anders verhält es sich aber mit Schüler- und Jugendreisen, die privat veranlasst werden (z.B. freiwillige Abiturfahrten). Diese werden nicht im Rahmen des Bildungsauftrages durch Lehrkräfte betreut und werden auch nicht durch die Schule genehmigt.
Das bürokratische Monstrum wächst
Für Hotel- und Hostelbetreiber und andere Beherbergungsunternehmen wächst sich die Übernachtungssteuer zum bürokratischen Monstrum aus. Ende Januar bekommen alle Betriebe vom für ganz Berlin zuständigen Finanzamt Hellersdorf-Mahrzahn eine „Übernachtungssteuernummer“ zugeteilt.
Betriebe, die noch keine Steuernummer zugeteilt bekommen haben, oder neu gegründet werden, können die Steuer aber auch weiterhin ohne Angabe einer Steuernummer einzahlen.
Auch hier gibt es eine bürokratische Ausnahmeregelung: Das „Steuernummernmitteilungsverfahren“ gilt nicht für Beherbergungsbetriebe, die ertragsteuerlich im übrigen Bundesgebiet geführt werden, in Berlin aber eine Beherbergungsmöglichkeit anbieten.
DEHOGA über die Lösung sehr erfreut
In der Geschäftsstelle des Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin) ist man über die neue Lösung sehr erfreut. Kerstin Jäger sagte: „Wir sind sehr, sehr froh über diese Regelung, denn Berlinreisen und Klassenfahrten sind immer sehr knapp kalkuliert.“
Die DEHOGA Berlin hatte sich von Anfang an für diese Regelung stark gemacht, weil ein Aufschlag von 5 Prozent Übernachtungs für viele Klassenfahrten das „aus“ bedeutet hätte.
Weitere Informationen:
www.ihk-berlin.de – Dokument-Nr. 103569.
Übernachtungssteuergesetz in Berlin (ÜnStG) – 23. 12. 2013 – Pankower Allgemeine Zeitung