Freitag, 07. Februar 2025
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Liegenschaftspolitik: Land Berlin baut strategische Grundstücksreserve auf

Rundlokschuppen mit Schwedler-Kuppel

Das lange Gezerre um die Entwicklung der städtebaulichen Schlüsselgrundstücke am Pankower Tor hat sicher seinen Beitrag zur aktuellen Entscheidung beigetragen. Das Land greift künftig selbst wieder mehr in den Bodenmarkt ein.
In der Senatssitzung am 22.12.2020 wurde entschieden: Das Land Berlin ergänzt die Liegenschaftspolitik um einen wichtigen Baustein: den Aufbau einer strategischen Grundstücksreserve.

Die erforderlichen Voraussetzungen für Ankäufe auf Vorrat wurden nunmehr geschaffen. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Senat am 22.12.2020 auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz und Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel zur Kenntnis genommen hat. Dieser Bericht geht nun zur Besprechung an das Abgeordnetenhaus.

Die strategische Grundstücksreserve dient dem Ziel, auch nach 2030 handlungsfähig zu bleiben und die Aufgaben des Wohnungsneubaus und der Daseinsvorsorge zu bewältigen. Das betrifft beispielsweise auch Gewerbe- und Grünflächen.

Dr. Matthias Kollatz: „Damit Berlin lebenswert bleibt, müssen wir frühzeitig die Weichen für eine nachhaltige Stadtentwicklung stellen. Die Grundstücksreserve hilft uns dabei, Flächen für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Für den strategischen Ankauf von Potenzialflächen, die vor allem für die Daseinsvorsorge von großer Bedeutung sein werden, stellt das Land Berlin rund 70 Mio. Euro bereit. Die Frage der Nutzung lassen wir hierbei offen, um den Stadtplanerinnen und Stadtplanern von morgen nicht die Flexibilität für bedarfsgerechte Lösungen zu nehmen.“

Sebastian Scheel: „Mit der Abkehr vom Verkauf landeseigener Flächen haben wir den Ausverkauf der Stadt gestoppt und eine Kehrtwende in der Liegenschaftspolitik Berlins eingeleitet. Durch den Aufbau einer strategischen Grundstücksreserve setzen wir den eingeschlagenen Kurs fort. Die Metropole Berlin ist hochattraktiv – auch für Kapitalanleger. Indem wir die Flächen für den Wohnungsbau, für die soziale Infrastruktur und die Grünraumversorgung der kommenden Jahre sichern, stellen wir heute die Weichen für die künftige Handlungsfähigkeit des Landes.“

Für den strategischen Ankauf kommen Flächen privater und öffentlicher Eigentümer sowie nicht betriebsnotwendige Grundstücke der landeseigenen Unternehmen infrage. Die Entscheidung über den Ankauf der Grundstücke erfolgt auf Grundlage von stadtentwicklungsplanerischen und wirtschaftlichen Kriterien.

Die Reserveflächen sollen für die Dauer von etwa zehn Jahren nutzungsoffen gehalten werden. Im Anschluss daran besteht bei Bedarf im Rahmen der sogenannten Clusterung im Portfolioausschuss die Möglichkeit, die jeweiligen Flächen für eine Nutzung zu aktivieren und baulich zu entwickeln. Bis dahin sollen die Flächen einer sinnvollen und wirtschaftlichen Zwischennutzung zugeführt werden.

Parallel zum Aufbau der strategischen Grundstücksreserve hat der Ankauf von Flächen mit bereits definierten Nutzungsvorstellungen zur Deckung des absehbaren Fachbedarfs Priorität. Denn bei bestimmten Flächen ist bereits heute klar, welche gemischte Nutzungen in einem mittelfristigen Horizont vorzusehen sind.

Der Ankauf der Grundstücke erfolgt vorrangig über die Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH). Die BBF GmbH ist eine Tochtergesellschaft der BIM GmbH. Die Senatsfinanzverwaltung hatte bereits im Februar dieses Jahres über die Gründung der BBF GmbH und deren Ziele informiert. Anfang Juni dieses Jahres wurde der Gesellschaft die Ermächtigung für Kredite in Höhe von 290 Mio. Euro erteilt.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte am 23. Mai 2019 beschlossen, dass der Senat angesichts knapper Flächen und steigender Bodenpreise prozessuale und instrumentelle Voraussetzungen für einen strategischen Flächenankauf schaffen soll. Über die konkreten Maßnahmen und Ergebnisse soll künftig jährlich berichtet werden.

Die Flächen im Umfeld des S-Bahnhofs Heinersdorf zum Anschluss neuer Straßenbahnlinien, der Rundlokschuppen und das ehemalige Bahnausbesserungswerk könnten nun neu in den Blick genommen werden. Denn die zehnjährige Planungsverzögerung am Pankower Tor hat die Stadtentwicklung in ganz Pankow gelähmt, und wichtige Verkehrsplanungen verzögert.
Im Fall eines Enteignungsverfahrens wegen der Streitigkeiten um den Erhalt des Rundlokschuppens stehen nun Rechtsträger und Haushaltsstelle bereit, um die Entwicklung im öffentlichen Gesamtinteresse abzusichern.