Dienstag, 19. März 2024
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NABU Berlin warnt vor Gebrauch von Streusalz

NABU warnt vor Tausalz - Foto: Winterdienst BSR

Der Winter hat die Stadt im Griff – überall liegen Schnee und Eis. Auch die örtlichen Baumärkte haben sich vorbereitet. Noch bevor die Temperaturen richtig fielen, hatte man schon Vorsorge getroffen.

Reihe in Reihe stehen die Eimer mit Streusalz direkt im Eingangsbereich, gefolgt von Salz in Säcken in Gebindegrößen, die man sonst eher Zement für den heimwerkerischen Hausgebrauch zuschreiben würde. Spricht man im Baumarkt den Verkäufer auf das Berliner Streuverbot für Privatgrundstücke an, erhält man zur Antwort, dass das Salz wohl eher im Umland – soll heißen: in Brandenburg – zum Einsatz käme. Dort gäbe es ja dieses Verbot nicht. Doch so ganz will man dem Verkäufer den Salz-Export aus den Berliner Baumärkten ins Brandenburgische nicht abnehmen. Tatsache ist: man darf Salz in Berlin verkaufen, kaufen und besitzen – aber nicht ausstreuen!

Straßenbäume leiden
Und das hat auch gute Gründe: Straßenbäume leiden am meisten unter der Salzfracht. Sie sind ohnehin vielen Stressfaktoren ausgesetzt, wie Abgase, Bodenverdichtung, Straßenbaumaßnahmen und Hinterlassenschaften der Hunde. Dies lastet bereits alles auf dem relativ kleinen Wurzelraum der Bäume. Kommt dann noch Streusalz hinzu, welches mit Schmelzwasser in den Boden gelangt, verschiebt sich der pH-Wert in den sauren Bereich, mit dem die meisten Pflanzen nur schwer zurechtkommen.
Die ersten erkennbaren Schäden sieht man dann im nächsten Sommer als braune Verfärbung an den Blatträndern, den sogenannten Nekrosen. Die Blätter bleiben klein, dem Baum fehlt Assimilationsmasse, sein Wachstum und seine Widerstandskraft gegen Bakterien und Pilze wird geschwächt, er stirbt langsam vor sich hin.
Mit dem Schmelzwasser gelangen die Salze aber auch in die Berliner Gewässer und in das Grundwasser, was wiederum ein Problem für die Trinkwasseraufbereitung ist.

Klare Regeln im Berliner Naturschutzgesetz
Aus diesen Gründen ist der Gebrauch von Salz auf den Gehwegen durch das Berliner Naturschutzgesetz verboten und kann schwer bestraft werden. Das Ordnungsamt kann Bußgelder von 10 bis 50.000,- EUR verhängen, wenn Privatpersonen beim Einsatz von Salz erwischt werden.
Natürlich sollte der Straßenverkehr möglichst störungsfrei laufen und die Gefahren, die mit Eisglätte einhergehen, sind nicht zu unterschätzen. Doch hier ist die BSR gefragt, die alleine Streusalz einsetzen darf. Privatpersonen müssen deswegen nicht rutschen: der NABU Berlin erinnert daran, dass es genug salzfreie Alternativen auf dem Markt gibt, wie beispielsweise Streumittel mit Split, Sand oder Granulat. Zur Orientierung im oben erwähnten heimischen Baumarkt: einfach nach Produkten mit dem Zertifikat des „Blauen Engel“ fragen. „Auch möchten wir an dieser Stelle nochmals an die Berliner Baumärkte appellieren, potentielle Kunden vor der illegalen Verwendung von Streusalzen zu warnen und idealerweise keine Streusalze mehr zu verkaufen, sondern das Angebot der genannten Alternativen zu verstärken“, so Anja Sorges, Geschäftsführerin vom NABU Berlin.

Mehr Informationen:
NABU Berlin (Naturschutzbund Deutschland e.V.) Wollankstr. 4, 13187 Berlin
Für Rückfragen durch Vertreter der Medien steht zur Verfügung:
Anja Sorges, NABU Berlin, Geschäftsführung & Presse, presse@nabu-berlin.de, (0 30) 9 86 08 37 -17

m/s