Dienstag, 19. März 2024
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Neue Parkzonen 44 und 45

BA Pankow informiert

Parkraumbewirtschaftung Prenzlauer Berg – Parkzonen 44 und 45
„Verlängerung“ der Bewohnerparkausweise (Bewohner-Vignetten)

Der Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice, Dr. Torsten Kühne (CDU), teilt mit:

„Zum 1. April 2013 wurden die Parkzonen 44 und 45 neu eingeführt.

Bei damaliger rechtzeitiger Beantragung von Bewohnerparkausweisen für die Parkzonen 44 und 45 werden die ausgestellten Vignetten mit Ablauf des Monats März 2015 erstmalig ihre Gültigkeit verlieren.

Die notwendigen Neuanträge für Bewohnerparkausweise können ab sofort an das Bürgeramt Prenzlauer Berg, Postfach 730113, 13062 Berlin, gerichtet werden. Eine Verminderung des neuen Gültigkeitszeitraumes tritt nicht ein, weil sich die neue Laufzeit unmittelbar an die bisherige anschließt.

Den Antrag finden Sie auch im Internet – Link.

Bitte senden Sie den Antrag dann unterschrieben, eingescannt und per Mail an bewohnervignetten@ba-pankow.berlin.de oder per Post.

Erforderliche Kopien und Unterlagen

Bitte vergessen Sie nicht, eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihres Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) dem erneuten Antrag beizufügen.

Der „alte Bewohnerparkausweis“ braucht im Fall einer „Verlängerung“ nicht beigefügt werden. Den neuen Bewohnerparkausweis und den Gebührenbescheid über 20,40 Euro erhalten Sie anschließend zusammen per Post. Bei der zu entrichtenden Gebühr handelt es sich um eine reine Verwaltungsgebühr und keine Laufzeit abhängige Parkgebühr.

Bearbeitung nach Eingangsdatum

Die eingehenden Anträge werden chronologisch abgearbeitet. Eine frühzeitige schriftliche Antragstellung der neuen Bewohnerparkausweise ist sehr empfehlenswert, damit die Anträge von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pankower Bürgerämter termingerecht bearbeitet werden können und die neuen Bewohnerparkausweise den Antragsteller auch postalisch rechtzeitig erreichen.“

m/s