Das Land Berlin zentralisiert das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und richtet eine neue nachgeordnete Behörde unter Dienst- und Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen.
Die neue nachgeordnete Behörde für die Finanzdienstleistungen der Berliner Verwaltung wird zum 1.1.2021 ihre Arbeit aufnehmen.
Der Landesfinanzservice (LFS) umfasst künftig zwei Abteilungen:
- – die Landeshauptkasse (LHK) sowie die
- – Zentrale Verfahrensbetreuung für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR).
Der LFS untersteht der Dienst- und Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen (Abteilung II – Haushaltsabteilung).
Die Zentrale Verfahrensbetreuung HKR ist technischer Dienstleister für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Sie stellt den Betrieb des IT-Bestandsverfahrens „ProFiskal“ sicher und betreut dieNutzerinnen und Nutzer im Land Berlin.
Daneben betreibt die Zentrale Verfahrensbetreuung HKR die landesweite Einführung und Implementierung einer neuen, modernen Softwarelösung für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.
Die zweite Abteilung, die Landeshauptkasse, ist zuständig für die Einnahmen und Ausgaben der Hauptverwaltung Berlins. Sie führt die Geldbestände zusammen, verstärkt gegebenenfalls die Kassen mit finanziellen Mitteln und ermittelt das Abschlussergebnis des Haushalts.
Der neue Landesfinanzservice wird sich auf zwei Dienstgebäude verteilen: Die LHK wird ihren Sitz in der Klosterstr. 47 im ehemaligen Stadthaus haben, die Zentrale Verfahrensbetreuung HKR in der Parochialstr. 1-3, im ehemaligen Gebäude der Feuersozietät Berllin. Der Berliner Senat hatte sich in seiner Sitzung am 18.8.2020 mit der neuen Landeseinheit befasst.
Die Mittel für die Umstrukturierung sind bereits im Haushalt der Jahre 2020 und 2021 enthalten und für die Umsetzung nutzbar.
Finanzsenator Dr. Kollatz sagte dazu am 18.8.: „Wir bündeln Kompetenzen, setzen damit einen weiteren Aspekt des Shared Servcie Gedankens um und schaffen noch effizientere Strukturen für unsere internen Kundinnen und Kunden in der Berliner Verwaltung.“
Die Umstrukturierung ist Teil der E-Government-Modernisierung und wird im Ergebnisdie alle Senatsverwaltungen und die Berliner Bezirke bei der Aufstellung der Haushalte und der Kosten- und Leistungsrechnung und Haushaltsbilanzierung entlasten.