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Ordnungsamt Pankow bündelt Kampf gegen Schwarzarbeit

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Am 15.August 2017 vermeldete das Bezirksamt Pankow die Übernahme der „Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit für alle 12 Berliner Bezirke.

Schon seit Sommer 2016 waren aufgrund der Schwarzarbeitsbekämpfungs-Zuständigkeitsverordnung (SchwarzArb-ZustVO), entsprechende Ordnungsaufgaben beim BA Pankow konzentriert, und als „Pilotversuch“ (vgl. Pressemitteilung des Senats vom 14. Juni 2016) bis zum 31. August 2017 befristet, in dem das BA Reinickendorf einvernehmlich ausgespart war.

Bewährter Pilotversuch wird fortgesetzt

Alle am Pilotversuch Beteiligten (Hauptzollamt, Landeskriminalamt, Handwerkskammer, Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, das Ordnungsamt Pankow, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) können eine durchweg positive Bilanz ziehen. Die beteiligten Stellen heben dabei besonders hervor, dass es nun einen zentralen Ansprechpartner und Koordinator gibt. Bereits heute macht sich die Bündelung der Kräfte und Verfahren in einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen bemerkbar. Sind vor Beginn des Projekts allenfalls Einzelfälle festgestellt worden, konnten im Rahmen des Pilotversuchs bereits 206 Verdachtsfälle (davon in 2017 allein 162 Fälle) aufgegriffen werden. 49 Fälle sind bereits abgeschlossen, in vier weiteren Fällen wurden Bescheide erlassen. Die Summe der nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bislang verhängten Geldbußen bzw. Verfallsbeträge beläuft sich auf insgesamt 116.800 Euro (Stand: 31. Juli 2017).

Nachdem sich der Pilotversuch bewährt hat, wird die Regionalisierung dieser Zuständigkeiten ab dem 1. September 2017 regulär fortgesetzt.

Regionalisierung von Verwaltungsaufgaben in Berlin

Die Organisation der Berliner Verwaltung wird zunehmend durch die „Regionalisierung“ von Bezirksaufgaben modernisiert. Das bedeutet: die Zuständigkeit für eine bestimmte Angelegenheit wird durch einen Bezirk für mehrere andere bzw. für alle übrigen Bezirke zusammengefasst um Verwaltungsaufgaben in der Metropole wirtschaftlicher ausführen zu können.

Zentrale Ahndungsstelle für Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Der von der Alternative für Deutschland (AfD) berufene parteilose Bezirksstadtrat Daniel Krüger ist nun ab dem 1. September 2017
zuständig für die zentrale Ahndungsstelle für Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in ganz Berlin.

Gesetzliche Zuständigkeiten

Das Ordnungsamt Pankow ist demnach zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

– nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d und e sowie § 8 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 1 Buchstabe d und e des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,

– nach § 117 Absatz 1 Nummer 1 der Handwerksordnung sowie nach § 145 Absatz 1 Nummer 1 und § 146 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk begangen wurden.

Zusammengefasst sind das handwerks- und gewerberechtliche Pflichtverletzungen, sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Handwerks- und Gewerbeordnung. Das Landeskriminalamt wird weiterhin als Verfolgungsbehörde tätig.

Zwei zusätzliche Planstellen

Um die Aufgaben zu verstetigen und zu intensivieren, erhält das Ordungsamt Pankow zwei zusätzliche Planstellen. Stadtrat Daniel Krüger sieht darin ein positives Signal für die sachorientierte Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken.

Die zentrale Ahndungsstelle soll künftig einen wesentlichen Beitrag leisten, um nicht rechtskonform arbeitende Gewerbebetriebe anzuhalten, sich an die für sie zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen zu halten und damit für mehr Fairness im Wettbewerb zu sorgen.

Abgrenzung: Verfolgung von Straftaten

Werden im Rahmen von Ermittlungen nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten festgestellt, so gilt das Legalitätsprinzip und die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen bei der Verfolgung von Straftaten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft im Sinne des § 152 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) tätig werden. In diesem Fällen geht die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft über.