Montag, 07. Oktober 2024
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Kumulierte Förderung für Elektrofahrzeuge

Elektroantrieb: der Streetscooter

Es ist eine besondere Weihnachtsüberraschung für Unternehmen: die Förderungen des Bundes für die Umrüstung auf Elektrofahrzeuge und das Berliner Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) können kumuliert werden.
Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung haben am 22. Dezember 2020 auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, der Berliner Senat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) getroffen. Der „Kumulierbarkeit des Umweltbonus mit anderen öffentlichen Mitteln“ wurde damit zugestimmt.

Senatorin Ramona Pop sagte dazu: „Berliner Unternehmen leisten mit dem Umstieg auf elektrische Antriebe einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Mobilitätswende. Durch die nun geschaffene Möglichkeit der Kumulierung des Umweltbonus mit WELMO wird der Umstieg auf Elektromobilität im Nutzfahrzeugsegment noch attraktiver. Antragstellende müssen nicht mehr wie bislang zwischen Bundes- und Landesförderung wählen, sondern können von beiden Förderprogrammen profitieren.“

Das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, welches nach einer zwischenzeitlichen Aussetzung seit dem 01.10.2020 mit geänderten Förderbedingungen wieder zur Antragstellung geöffnet ist, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständig Tätige bei der Elektrifizierung ihrer gewerblichen Nutzfahrzeugflotten.

a/m