Heute am 2. April 2013 ist Überwachungsbeginn für die neuen Zonen zur Parkraumbewirtschaftung in Prenzlauer Berg. Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice, Dr. Torsten Kühne (CDU), teilte dazu mit „Am 2. April wird die Parkraumüberwachung in den beiden neuen Pankower Parkzonen 44 und 45 starten.“
Ab 2. April 2013 sind zwei neue Parkzonen (Zone 44, 45) eingerichtet. Das Bötzowviertel und die Grüne Stadt bilden die Parkzone 44. Die Parkzone 45 umfasst das Gebiet um den Arnimplatz und Humannplatz sowie südlich der Ibsenstraße. In den neuen Zonen werden ca. 11.000 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum bewirtschaftet. In den beiden Parkzonen leben rund 40.000 Pankowerinnen und Pankower. 64 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwachen ab 2. April die neuen Parkzonen.
„Illegales Parken im öffentlichen Straßenland wird ab 2. April konsequent geahndet. Parken ohne gültigen Parkschein bzw. gültige Parkvignette wird schrittweise in den Straßenzügen geahndet, wo bereits Parkscheinautomaten in Betrieb genommen werden konnten. Zuerst wird die komplette Überwachung im Bötzowviertel beginnen. Anschließend werden die Gebiete rund um den Arnimplatz und Humannplatz, in der Grünen Stadt sowie im Bereich Ibsenstraße folgen. Der symbolische Start der Parkraumüberwachung in den neuen Zonen erfolgt am Dienstag, 2. April, um 11 Uhr im Bötzowviertel.“
Karte: Parkraumbewirtschaftung in Prenzlauer Berg ab 1.4.2013 – Quelle: OA Pankow 2013 – Pressestelle Bezriksamt Pankow
„Trotz des kältesten März seit 130 Jahren konnten bereits rund 20 Prozent der neuen Parkscheinautomaten entsprechend der Prioritätenliste des Bezirksamtes im Bereich Bötzowviertel und Arnimkiez seit Anfang März aufgestellt werden. Die restlichen Automaten und Verkehrsschilder werden entsprechend der Witterungsverhältnisse zügig aufgestellt. Um den zügigen Bauablauf zu gewährleisten, werden die Halteverbotszonen zur Gewährleistung der notwendigen Baufreiheit konsequent überwacht und das Abschleppen und Umsetzen von verbotswidrig geparkten Fahrzeugen veranlasst“, sagte Stadtrat Kühne weiter.
„In den neuen Parkzonen werden ca. 11.000 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum bewirtschaftet. 63 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwachen ab 2. April die neuen Parkzonen. Die Bewirtschaftungszeit für alle Zonen ist von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 24 Uhr. Die Gebührenhöhe beträgt in den neuen Zonen 1 Euro pro Stunde.“
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat bis Ostern 2013 rund 44.000 Anschreiben an alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie an Gewerbetreibende in den neuen Zonen versandt. Über 8.000 Anträge für Bewohnerparkausweise konnten bereits abschließend bearbeitet werden – das entspricht rund 80 Prozent der erwarteten rund 10.000 Anträge.
Die Verzögerungen durch die kalte Witterung werden voraussichtlich im Lauf der nächsten zwei Wochen aufgeholt – die noch fehlenden Parkscheinautomaten werden bis dahin zügig aufgestellt.
Neufassung der STVO:
Wichtig für alle Autofahrer: seit dem 1. April gilt auch eine neue Straßenverkehrsordnung, die erhöhte Bußgelder für Falschparken vorsieht.
REGELN DER STVO zum Falschparken:
Als Parken gilt das Verlassen des Fahrzeugs oder das Halten für mehr als 3 Minuten. Als unzulässig gehalten gilt z.B. das Abstellen des Fahrzeugs auf Fußgängerüberwegen, und bis zu 5 Meter vor einem Fußgängerüberweg. Das gilt ebenso auf Bahnübergängen, an Taxiständen und bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot.
Bußgeld: 10,- EUR – bei Behinderung 15,- EUR
Halten in „zweiter Reihe“
Bußgeld: 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot.
Bußgeld: 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
Parken – länger als eine Stunde
Bußgeld: 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken
Bußgeld: 40,- EUR, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt
Bußgeld: 35,- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt
Bußgeld: 20,- EUR
Parken in „zweiter Reihe“
Bußgeld: 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR – länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet
Bußgeld: 10,- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt
Bußgeld: 10,- EUR
Parken in Parkraumbewirtschaftung und Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt Bußgeld: 10,- EUR
Bußgeld bis 30 Minuten: 10,- EUR
Bußgeld bis zu einer Stunde: 15,- EUR
Bußgeld bis zu zwei Stunden: 20,- EUR
Bußgeld bis zu drei Stunden: 25,- EUR
Bußgeld länger als drei Stunden: 30,- EUR.
Quelle: StVO Neuerlass (April 2013)
Weitere Informationen:
Bezirksamt Pankow OA Parkraumbewirtschaftung
Hinweis:
Die Karte „Parkraumbewirtschaftung in Prenzlauer Berg ab 1.4.2013
– Quelle: OA Pankow 2013 – Pressestelle Bezriksamt Pankow“ ist auch im Serviceteil der PANOWER ALLGEMEINE ZEITUNG in druckbarer Version zu finden:
www.pankower-allgemeine-zeitung.de