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Polizei Berlin: Bilanz zum Thema Radfahrsicherheit

Radfahrsicherheits-Kontrollen

Die Polizei Berlin hat am 10.April 2017 eine Bilanz der stadtweiten polizeilichen Schwerpunktmaßnahmen zum Thema Radfahrsicherheit gezogen.

Vom 27. März bis zum 7. April 2017 hat die Polizei Berlin im Rahmen einer Schwerpunktaktion im gesamten Stadtgebiet gezielte Maßnahmen zum Schutz von Radfahrenden an verkehrsreichen und unfallbelasteten Kreuzungen und Einmündungen durchgeführt. Im Vordergrund stand dabei- wie schon zum Saisonbeginn des Vorjahres- die aufmerksame Beobachtung des Verhaltens rechtsabbiegender Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer gegenüber Radfahrenden. Wie gefährlich das Abbiegen von Autofahrern für das Leben und die Gesundheit von Radfahrenden sein kann, zeigt die hohe Zahl der Verkehrsunfälle in diesem Zusammenhang. Im vergangenen Jahr hatten sich in Berlin 928 solcher Rechtsabbiegeunfälle ereignet, dabei wurden sechs Radfahrende getötet, 44 schwer- und 700 leicht verletzt.

Erste Aktionswoche

In der ersten Aktionswoche stand die präventive Sensibilisierung und Aufklärung der Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund der polizeilichen Maßnahmen. Die Verkehrssicherheitsberaterinnen- und berater der Polizeiabschnitte führten intensive Informationsgespräche, verteilten Flyer mit Rechts- und Verhaltenshinweisen, zeigten in anschaulicher Weise die besonderen Gefahren des so genannten Toten Winkels auf und überprüften in Lkw die Spiegeleinstellungen und ob die Sicht nach draußen beispielsweise durch Wimpel, Gardinen, Poster oder andere Gegenstände eingeschränkt war. Insgesamt wurden 121 solcher Präventionsaktionen durchgeführt.

Zweite Aktionswoche

In der zweiten Woche folgten dann überwiegend an denselben Örtlichkeiten gezielte Verkehrskontrollen zur Ahndung der typischen Fehlverhaltensweisen in Kreuzungsbereichen. Insgesamt wurden dabei 2.224 Kraftfahrende nach einem Fehlverhalten angehalten. In 1.947 Fällen waren die Verstöße so eindeutig oder gravierend, dass Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden mussten. Neben 351 Abbiegeverstößen und 291 Rotlichtmissachtungen wurden auch verbotene Handynutzung, Missachtung der Gurtpflicht, Nichtbetätigen des Blinkers und weitere Verstöße angezeigt. Auch die Radfahrenden wurden in ihrem Verhalten überwacht.

Die eingesetzten Polizeibeamten verschlossen insbesondere dann nicht die Augen, wenn die Radfahrenden noch bei rotem Ampellicht in Kreuzungsbereiche einfuhren oder verkehrswidrig Gehwege nutzten. Insgesamt wurden gegen sie 1.151 Anzeigen gefertigt (darunter 748mal das Missachten von roten Ampeln und 299 Anzeigen wegen des Fahrens auf Gehwegen).

Ein durchgeführter Alkoholtest bei einem Radfahrenden ergab einen Wert von 1,98 Promille. Auch in diesem Fall wurde eine Strafanzeige gefertigt.

Weitere Sicherheitsaktionen für Mitte Juli geplant

Insgesamt zeigen die Erfahrungen während der Kontrollen und Beobachtungen die Notwendigkeit auf, auch künftig einen gewissen Überwachungsschwerpunkt zu setzen. Eine weitere vergleichbare Sicherheitsaktion ist deshalb bereits für Mitte Juli dieses Jahres geplant.

Pressemitteilung Polizei Berlin | 10.04.2017

m/s