Neue Regeln für Kinder von Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehern gibt es ab dem 01.02.2019. Ab dem 1. Februar 2019 können alle Kinder von Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbeziehern ab vollendetem 6. Lebensjahr die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Auf die Länge des Schulweges bzw. des Weges zur Teilhabeaktivität kommt es dann nicht mehr an. Haushalte, für die der Anspruch in den vergangenen Monaten aufgrund der Kilometerbegrenzung ausgeschlossen wurde, können erneut einen Antrag für die kostenlose Schülerbeförderung stellen, soweit weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht. Die Regelung gilt auch für Kinder ab sechs Jahren, die von der Schulpflicht zurückgestellt sind.
Das Antragsformular ist in jedem der Pankower Bürgerämter oder im Internet über die Seite des Wohnungsamtes erhältlich. Es kann persönlich in einem der Pankower Bürgerämter abgegeben oder per Post an das Wohnungsamt geschickt werden.
Wenn bereits ein gültiger berlinpass-BuT vorliegt, muss dieser mit dem Antrag eingereicht werden. Auf dem berlinpass-BuT wird ein rotes Hologramm mit Nummer als Nachweis für die kostenlose Schülerbeförderung angebracht. Wenn bislang kein berlinpass-BuT ausgestellt wurde, muss dem Antrag für jedes Kind ein Passfoto beigelegt werden. Der berlinpass-BuT mit Hologramm wird auf dem Postweg versendet.
Das Wohnungsamt Pankow bearbeitet dabei nur Anträge von Antragsteller*innen, die im Bezirk Pankow wohnen. Die Ausstellung bzw. Änderung der berlinpässe-BuT wird bis 31. Juli 2019 befristet, da die Bedingungen der Schülerbeförderung ab 1. August 2019 erneut geändert werden.
Weitere Hinweise zur Beantragung gibt auf der Internetseite des Bezirksamtes.
Quelle: Pressemitteilung Bezirksamt Pankow | 17.01.2019