Donnerstag, 28. März 2024
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Starkregen-Chaos im Gleimtunnel

Starkregen

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hatte für heute Unwetterwarnung gegeben und vor heftigen Gewittern und Starkregen gewarnt. Die am nachmittag aus west-südwestlicher Richtung herannahenden Gewitter führten große Regenmengen mit sich. Der Deutsche Wetterdienst rechnete in den Vorhersagen mit ca. 30 Litern pro Quadratmetern – doch in einigen Stadtteilen in Berlin dürften es auch mehr als 40 Liter/m² gewesen sein.

Schlagregen
Schlagregen – Foto: pixabay CCO

In Prenzlauer Berg waren mehrere große Straßen zeitweise geflutet, das Wasser stand zeitweise knietief.

Besonders schlimm erwischte es Autofahrer, die den Gleimtunnel passieren wollten. Hier staute sich das Wasser, und einige Autos schwammen auf, und wurden übereinander geschoben.

Die Berliner Morgenpost hat schon kurz nach dem Ereignis ein YouTube-Video ins Netz gestellt.

Starkregen-Ereignisse – die Definition

Der Deutsche Wetterdienst hat in letzter Zeit aufgerüstet und bietet inzwischen ein feineres Raster in der Unwetter-Vorhersage an. Mit der radarbasierten Niederschlagsklimatologie stellt der DWD gerade den Städten ein wirksames Werkzeug für die Anpassung an die lokalen klimatischen Besonderheiten zur Verfügung.

Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. Solche Ereignisse treten bei warm-feuchten Luftmassen auf, bei denen sich Wasserdampf in „konvektiver Bewölkung“ sammelt. Die markanten Wolkentürme von Cumulonimbuswolken sind meist schon Stunden vor dem Eintreffen am Horizont sichtbar. Meist verdecken jedoch niedrige Regenwolken beim Herannahen die hohen Wolkentürme, aus denen dann Regen, Starkregen und Hagel fallen.

Der DWD warnt übrigens vor Starkregen in 2 Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden):

Regenmengen ≥ 10 mm / 1 Std. oder ≥ 20 mm / 6 Std. (Markante Wetterwarnung)
Regenmengen ≥ 25 mm / 1 Std. oder ≥ 35 mm / 6 Std. (Unwetterwarnung)

Starkregenereignisse mit mehr als 25 l/m² in 1 Stunde oder mehr als 35 l/m² in 6 Stunden treten meist in lokal sehr begrenzten Bereichen auf.
Von Dauerregen spricht man übrigens, wenn mehr als 40 l/m² in 12 Stunden oder mehr als 50 l/m² in 24 Stunden oder mehr als 60 l/m² in 48 Stunden fallen-

Rat für Autobesitzer mit Wasserschaden

Der ADAC warnt Autofahrer, nach einer Überflutung einfach neu zu starten und weiter zu fahren. „Stand das Auto mehr als etwa 25cm unter Wasser, so können Schäden eintreten an Sensoren, Elektrik, Fahrwerk oder Bremsanlage. Durch kleine Undichtigkeiten im Auspufftrakt kann der Katalysator vollgelaufen sein. Feinste Sande aus dem Schlamm können in Radlager eingedrungen sein und diese langfristig schädigen. In den Seitenschwellern kann sich Dreck und Schlamm abgesetzt haben, der die Feuchtigkeit hält und die Rostbildung fördert.“
Der ADAC rät: „Selbst wenn das Auto augenscheinlich noch betriebsbereit ist, raten wir zu einer genauen Inspektion des Fahrzeugs durch einen Fachbetrieb und zu einer professionellen Reinigung von Unterboden, Fahrwerkteilen und Hohlräumen.“

Schadensregulierung bei Wasserschäden verursacherabhängig

Die Frage nach der Schadenregulierung ist nicht einfach zu beantworten. Auch hier gibt der ADAC wichtige Tips: „Befährt das Fahrzeug eine überschwemmte Straße und dringt Wasser in den Zylinderraum ein, das im Zusammenhang mit der Hubbewegung des Kolbens einen sog. Wasserschlag (Motorschaden) verursacht, ist die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig, da der Schaden nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht wurde.“

„Der sogennante Wasserschlag ist in der Teilversicherung ausnahmsweise dann gedeckt, wenn die Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.
Der durch Einfahren in eine überflutete Straße entstandene Motorschaden stellt einen Unfallschaden dar, für den die Vollkaskoversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig ist. Allerdings kann diese die Leistung mit der Begründung, der Schaden sei grob fahrlässig herbeigeführt worden, zumindest teilweise verweigern, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befuhr.“