Freitag, 29. März 2024
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Verkehrsaktion gegen verkehrswidriges Halten und Parken

Polizeikontrolle

Die Polizei Berlin führt wieder eine Schwerpunktaktion durch, die sich gegen as verkehrswidrige Halten und Parken richtet.

Das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen, Busspuren und in zweiter Reihe stehen nächste Woche im Fokus einer gemeinsamen Verkehrsaktion in Berlin. Die Polizei Berlin, Ordnungsämter sowie die BVG werden vom 4. bis 8. Juni 2018 gezielte Schwerpunktkontrollen durchführen. Diese Kontrollen sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen und für mehr gegenseitiges Verständnis, Miteinander und Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben. Beteiligen werden sich wie in den Vorjahren neben der Polizei Berlin auch die Ordnungsämter Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln sowie die BVG-Busspurbetreuer. Zu diesem Zweck wurden eine Vielzahl von Straßen ausgesucht, in denen Busspuren sowie Radwege und –schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden, beziehungsweise tagtäglich in zweiter Reihe gehalten und geparkt wird.

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagt zum Start der gemeinsamen Aktion: „Ich kann es nicht oft genug sagen: Für das Funktionieren der Stadt sind Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme für alle geboten. Dieser einfache Grundsatz kann Unfälle verhindern und Leben retten. Am Ende geht es um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.“

Im gesamten vergangenen Jahr wurden 37.487 Halt- und Parkverstöße auf Radschutzstreifen und Radwegen, 33.122 Verstöße auf Busspuren und 58.118 Verstöße in zweiter Reihe zur Anzeige gebracht. Bei einer vergleichbaren fünftägigen Verkehrssicherheitsaktion im Oktober 2017 sind 6.795 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In 282 Fällen mussten Kraftfahrzeuge zur Gefahrenabwehr kostenpflichtig umgesetzt werden.

Vor allem in den Innenstadtbezirken werden Rad- und Busspuren täglich viel zu oft aus vorwiegend eigensüchtigen Motiven zugeparkt, um sich die lästige Parkplatzsuche zu ersparen. Ohne sich die gefährlichen Folgen insbesondere für Radfahrende bewusst zu machen, die regelmäßig zu Ausweichmanövern in den schnellen Fließverkehr gezwungen werden, bewerten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ihr Fehlverhalten häufig lediglich als Kavaliersdelikt und relativieren es mit der Begründung, man habe ja nur kurzfristig geparkt. Auch die erheblichen Behinderungen des BVG-Linienverkehrs und die Verzögerung in den Fahrplänen werden billigend in Kauf genommen. Vor diesen Hintergründen sollen Betroffene während der Aktion für die Folgen ihres rücksichtslosen Verhaltens in Gesprächen sensibilisiert werden. Unabhängig davon werden Verstöße konsequent mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 € geahndet und Fahrzeuge, sofern kein Verantwortlicher kurzfristig erscheint, konsequent gebührenpflichtig umgesetzt. Hierfür entstehen je nach Fahrzeugart zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 369 €.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Radwegen und Busspuren sowie in zweiter Reihe weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden darf. Auch auf markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden.

m/s