Montag, 16. Juni 2025
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Verleumdungs-Fall Gelbhaar — Konsequenzen

Ätz-Stelle“ in Berlin

Von Michael Springer

Der Fall Gelbhaar wird aktuell in einer FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer aufgegriffen. Der Kolumnist bezeichnet den Fall als „Super-GAU der MeToo-Berichterstattung.“

Doch es geht um mehr! — Es war auch ein Angriff auf demokratische Prinzipien und auf die Grundrechte, die im Grundgesetz und dem Parteiengesetz gesichert sind.

Im Fall Gelbhaar gab es wahlkreisübergreifende Absprachen und parteiübergreifende öffentliche Einflussnahme über den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk RBB. Die äußere Einflussnahme über den Pankower Ortsverband hinaus, verletzte die Regeln des Parteiengesetzes, insbesondere §7 PartG.

Dazu wurde das parteiengesetzwidrige neue „Vielfaltsstatut“ mit ins Spiel gebracht, um eine bereits bestätigte Kandidatur von Stefan Gelbhaar zu diskreditieren.

Besonders schwer wiegt dazu der Vertrauensmissbrauch der Ombudsregeln der Partei, die parteitaktisch (Verzögerung) missbraucht wurden.

Zusammengenommen: die innerparteiliche Basisdemokratie wurde zerstört. Die basisdemokratischen Regeln des PartG §7 sind in Pankow und Berlin außer Kraft gesetzt worden.

Die Partei Bündnis 90/ Die Grünen sind offenbar offen für informelle Karrierenetzwerke & Kaderpartei-Praktiken.
Im Zusammenhang mit Bundesförderung des Bundesfamilienministeriums können sich offenbar auch „Polithipster“ Spitzen-Parteiämter erschleichen (Fall: Grün Jugend: Nietzard, auch an Absprachen gegen Gelbhaar beteiligt).

Ferner gibt es ein betrügerisches Personal-Branding zu kritisieren: die Pankower MdB-Ersatzkandidatin wurde als authentische „Ostfrau“ ausgegeben!

Die Bundespartei und der Pankower Ortsverband von Bündnis 90/ Die Grünen sind aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen, und Wiedergutmachung zu leisten!

m/s