Mittwoch, 24. April 2024
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Vom Umgang mit Schrottimmobilien & Baudenkmälern

Rundlokschuppen mit Schwedler-Kuppel

Der Streit um den Erhalt des Rundlokschuppen am S-Bahnhof Heinersdorf hat sich verschärft. Der Bezirk Pankow wendet nun das Rechts-Instrument der Ersatzvornahme gegen den Investor Kurt Krieger an, und zwingt den einstigen Pankower Schuljungen nun, Geld zum Erhalt des einzigartigen Baudenkmals aufzuwenden. Ausgerechnet das Jahr des 50-jährigen Bestehens der Höffner-Gruppe wird nun auch Streitjahr um ein Baudenkmal, das vor 123 Jahren errichtet wurde.

Schon im letzten Dezember war darüber berichtet worden: „Der Fluch der „Sub-Standard-Stadtplanung“ ( 7.12.2016 ).

Nachdem der Abrißantrag des Investors Krieger bekannt geworden war, hatte der renommierte freier Architekturkritiker und Publizist Falk Jaeger ein Plädoyer für den Erhalt veröffentlicht: „Die letzten ihrer Art – Berliner Rundlokschuppen Verfallen.“ ( 26. 10.2016 – db deutsche bauzeitung 11|2016 ]. Jaeger machte dabei auch auf den Verfall des zweiten Rundlokschuppens in Rummelsburg aufmerksam, der im Besitz der Deutschen Bahn AG ist.

Jaeger förderte auch interessante Fakten zum Berliner Ingenieur Johann Wilhelm Schwedler (1823-94) zutage, der als Konstrukteur der »Schwedlerkuppel«, mit erstmals dreidimensional konzipierter Lastabtragung und materialsparender Bauweise, Baugeschichte schrieb. Schwedler konstruierte 1863 auch die Kuppel der Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße in Berlin.

Wenige Monate vor einem 125-jährigen Jubiläum des Rundlokschuppens am S-Bahnhof Heinersdorf und dem bevorstehenden 200. Geburtstag von Johann Wilhelm Schwedler am 23. Juni 2023 spielt sich in Pankow ein hochnotpeinlicher baukultureller Eklat ab!

Stand des Verfahrens

Investor Krieger hat schon drei Abrissanträge für das denkmalgeschützte Ensemble aus zwei Lokschuppen und einem Sozialgebäude am S-Bahnhof Heinersdorf gestellt. Die Abteilung Denkmalschutz des Bezirk Pankow hält dagegen, und hat Anfang November 2016 interveniert, und den Grundstücks- und Gebäudeeigentüner auf seine Rechtspflichten als „Denkmalsbesitzer“ hingewiesen.

Im November 2016 erhielt Krieger den letzten Warnschuss: per Postzustellungsurkunde wurde dem Unternehmer ein Anhörungs-Bescheid zugeschickt, die letzte Möglichkeit eine Ersatzvornahme zu verhindern.

Ersatzvornahme im Denkmalsschutz – die Rechtsgrundlagen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat sich im Jahr 2014 ausführlich mit der Problematik verfallender Wohnhäuser und Baudenkmäler befasst und ein Broschüre publiziert, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Bauverwaltungen und Immobilienbesitzer klar und deutlich die Rechtslage und Verfahrensweisen beschreibt: „Verwahrloste Immobilien: Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien – „Schrottimmobilien“ – PDF-Download.

In dem Leitfaden wird das gesamte Spektrum kommunalpolitischer wie auch behördlicher Handlungsmöglichkeiten aufgeführt, um baulichen Mißstände und die Verwahrlosung von Baudenkmälern abzuwenden. Neben dem Einsatz von Fördergeldern und auf Information, Kooperation und Motivation setzenden Strategien nimmt die Bedeutung rechtlicher – insbesondere öffentlich-rechtlicher – Instrumente dabei stetig zu.
In einem ganzen Kapitel wird der Maßnahmenkatalog hoheitlicher, bauordnungsrechtlicher und denkmalsrechtlicher Maßnahmen aufgeführt.

Instrumente zum Erhalt von Denkmälern
Instrumentensteckbrief Anordnung zur Erhaltung von Denkmälern – Quelle: Leitfaden „Verwahrloste Immobilien“ BMUB

Wichtig für den Steuerzahler und den Investor: die Ermächtigungsgrundlagen des Denkmalrechts sehen eine Pflicht zur Erhaltung von Denkmälern vor. Diese ist jedoch an Kriterien geknüpft:

Denkmäler sind so zu schützen, zu pflegen und so zu nutzen, so dass ihre Erhaltung auf Dauer gewährleistet ist. Andererseits besteht die Erhaltungspflicht besteht nur im Rahmen der Zumutbarkeit.

Die Zumutbarkeit hängt dabei natürlich eng mit der beabsichtigten weiteren wirtschaftlichen Nutzung zusammen. Und hier wird das Gericht besonders genau hinschauen, wenn für den Bau keine wirtschaftliche Eigennutzung des Investors vorgesehen ist.

Vor dem Erhalt steht die Klärung des Erhaltungsaufwandes und ein Baustatik-Gutachten

Baustadtrat Jens-Holger Kirchner hatte noch im letzten Amtsjahr Haushaltsmittel für eine erste Ersatzvornahme für Pankow gesichert. Diese deckt rund 390.000 € Planungskosten ab.

Der Streit um den Lokschuppen

Investor Krieger bekam bis zum 30.5.2017 Zeit, ein Gutachten zum Erhalt des Rundlokschuppens erstellen zu lassen. Doch so ein Gutachten muss hohen Anforderungen genügen, denn 123 Jahre alter Gußstahl ist angesichts heutiger EURONORM-Bauvorschriften nur nach umfassender Analyse und Expertise zu begutachten. Auch hier spielt wieder die beabsichtigte Nutzung hinein. Wird etwa eine Versammlungsstätte geplant, sind hohe Brandschutzaufanforderungen zu beachten. Sind diese Aufwendungen zu hoch, muss u.U. auch nur geringerwertige Nutzung geplant werden. Plant die öffentliche Hand eine „Schulaula“, so muss sie u.U. höhere anteilige Mehrkosten in den Schuletat übernehmen, als bei einem reinen Zweckbau. Die Entscheidung für einen Schulstandort kann also noch für den Steuerzahler teuer werden.

Ausgang des Verfahrens vor Gericht anhängig

Mit dem Kauf des Gesamtgeländes ist der Investor Krieger auch in die denkmalrechtliche Erhaltungsverantwortung für den Lokschuppen und erhltungswürdige Nebengebäude gelangt. Doch leider wurden bislang keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. So gab es in den letzten Jahren immer wieder Feuerwehreinsätze wegen Brandstiftungen im Bereich des Lokschuppens.

Nun ist der Streit abermals eskaliert, nachdem Krieger eine Anordnung zur Auswahl eines Sachverständigenbüros mit dem Vorschlag eines nicht geeigneten Ingenieurbüros und einem Widerspruch beantwortet hat.

Doch das Bezirksamt Pankow blieb bei der Anordnung. Der neue Baustadtrat Vollrad Kuhn hat nun kurz nach Amtsantritt einen ersten Rechtsstreit auf dem Tisch. Dem Investor Krieger wurden drei qualifizierte Sachverständige zur Auswahl vorgeschlagen, die auf eigene Kosten zu beauftragen sind.

Krieger widersetzt sich dieser Anordnung, und hat beim Verwaltungsgericht Berlin Rechtsmittel gegen die Verwaltungsanordnung eingelegt. Er will offensichtlich auf Abriß beharren.

Kurt Krieger ist nun offenbar auf Konfrontationskurs gegangen und sorgt für weitere Verzögerungen und Planungsunsicherheiten. In jedem Fall ist das notwendige kooperative Bauklima für das größte städtebauliche Entwicklungsvorhaben in Pankow nun erst einmal zerstört.

Die Fehler einer unprofessionellen und politschen Stadtplanung in Pankow

Öffentliche Äußerungen des Verkehrsexperten Stefan Gelbhaar (MdA Bündnis 90/Grüme) auf einer Bürgerveranstaltung im Januar, dürften noch zusätzlichen verständlichen Ärger bei Kurt Krieger ausgelöst haben. Gelbhaar: „„ … es gibt es entweder ein Möbelhaus ohne Parkplätze oder kein Möbelhaus!“ – Er reiht sich damit in eine lange Kette politischen Versagens ein, das unter Bürgermeister Mathias Köhne (SPD) und Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Grüne) seinen Ausgang nahm, und durch einen sprunghaften Investor mit häufigen Projektleiter-Wechseln noch befördert wurde.
Anstelle eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den gesamten Einzugsbereich wurde das Gesamtvorhaben Pankower Tor nur wien ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gehandhabt.

Die politische Vereinbarung zweier Schulstandorte als Ausgleich, und fehlende klare Zielbindungsverträge haben mit zu einem Planungschaos geführt, das letztlich wohl frühestens mit dem kommenden 30.städtebaulichen Entwurfsplan enden kann. Scheitern nicht ausgeschlossen!

Immerhin: der Blick in den Leitfaden für „Verwahrloste Immobilien“ kann den juristischen Blick auf eine rechtlich schwierige Problematik zu schärfen!

Themenvorschau:
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Baurecht, Zulässigkeit, Bodenwert und Zielbindungsverträge und Einbindung von Sachverständigen
Tit-for-Tat-Strategien und kooperative Synergien bei städtebaulichen Großvorhaben der Smart City

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