Seit dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Es ermöglicht wesentlich mehr Menschen, das Wohngeld in Anspruch nehmen.
Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält deutliche Leistungsverbesserungen und wird vor allem Haushalten mit geringem Einkommen zugute kommen, die damit von hohen und steigenden Wohnkosten entlastet werden. Seit 1.1.2023 die Anträge auch online ausgefüllt werden.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Personen, die zur Miete oder Untermiete wohnen, erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss.
Bei dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird zudem eine dauerhafte Heizkostenkomponente und erstmals eine Klimakomponente bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.
Wohngeldanspruch selbst voraus berechnen
Um selbst prüfen zu können, ob man einen Wohngeldanspruch hat, stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf ihrer Homepage einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Sollte sich danach ein Wohngeldanspruch ergeben, kann der Wohngeldantrag auch online gestellt werden.
Hinweis: Der Wohngeldrechner 2023 dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
Der neue Online-Antrag zum Wohngeld wurde mit dem neuen „Basisdienst Digitaler Antrag“ umgesetzt. Das ist ein Service der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, der Berliner Behörden dabei unterstützt, analoge Antragsverfahren schnell und einfach zu digitalisieren.
Digitalisierung online mit hohen Sicherheitsstandards
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) stellt als zentraler IT-Dienstleister die leistungsfähige IKT-Infrastruktur für den Basisdienst zur Verfügung. Sicherheit hat dabei Priorität, daher betreibt es die erforderliche Server-, Netz- und IT-Sicherheitsinfrastruktur in der privaten BerlinCloud seines vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrums.
Antrag auch in Papierform möglich
Der Wohngeldantrag kann auch analog in Papierform gestellt werden. Wohngeld-Antragsformulare erhält man bei allen Bürgerämtern oder online zum Herunterladen und Ausdrucken. Der ausgefüllte Wohngeldantrag muss dann beim Bürgeramt im Wohn-Bezirk eingereicht werden.
Damit die bezirklichen Wohngeldbehörden den Wohngeldantrag schnell bearbeiten können, ist es erforderlich, dass der Wohngeldantrag vollständig ausgefüllt wird und alle geforderten Anlagen/Nachweise komplett beigefügt sind. Dies ist auch bei einem Online-Antrag erforderlich.
Weitere Informationen:
Wohngeldrechner — Wohngeld
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeld
Wohngeldtabellen 2023 jeweils als PDF und Excel-Datei):