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21.12.2015: Juristischer Showdown im Landgericht

Landgericht Berlin - Littenstraße

Die brutalste Entmietungsaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geht in diesem Monat auf einen juristischen Showdown im Landgericht zu. Am 21. Dezember 2015 um 09.00 Uhr findet im Saal 2804 des Berliner Landgerichts in der Littenstraße das vermutlich letzte Gerichtsverfahren im Fall Kopenhagener Straße 46 statt. Für die letzten Mieter ist es das zweite Weihnachten, das zweite Jahr, das mit einem beispiellosen „juristischen Krieg“ verbracht wird.

Landgericht Berlin - Littenstraße
Landgericht Berlin – Littenstraße – Foto: Jean-Pierre Dalbéra – CC BY 2.0

Der Fall der „Investorengruppe Christmann“ gegen die Familie von Sven Fischer übertrifft nun mit über 14 Monaten Dauer die alle bisher bekannten Fälle von Entmietungen. Die Investoren spielen auch in besonderer Weise „wirtschaftliche Macht“ gegen die verbliebenen Mieter aus, weil sie sowohl als Eigentümer, als Investor und aus Bauausführende gegenüber den Mieter auftreten, und in brutaler Weise deren Mieterrechte und das Recht auf körperliche Unversehrtheit mißachten.

Auch Interventionen des Bundesjustizministers wurden ignoriert, weder bezirkliche Bauaufsicht, noch behördlicher Arbeitsschutz und Brandschutz haben gegen Verstöße nachhaltig reagiert. Die Investoren haben praktisch mit der Bauaufsicht Katz und Maus gespielt, sodass der Baustadtrat Jens-Holger-Kirchner selbst seine Machtlosigkeit einsehen musste.

Altbau-Badezimmer 2014
Altbau-Badezimmer 2014

Trotz Baustopp und rechtlicher Verfügungen

Es begann zuerst mit einer Einhausung des gesamten Mietshauses, die praktisch eine ganze Mietergemeinschaft von über 52 Personen unter einer dichten Baufolie einhauste, und die Luft zum Atmen und Luftaustausch einengte, und vor allem den Blick nach draußen versperrte. Die meisten Mieter hielten es nicht aus, und zogen entnervt aus. Viele sogar, ohne eine Abfindung einzufordern, die mindestens rund 300 € pro Quadratmeter Wohnfläche betragen kann. Ein älterer Mieter ist inzwischen auch gestorben. Wer will noch klären, ob es mit dem Zwangsumzug zusammenhängt?

Altbau-Badezimmer 2014
Altbau-Badezimmer 2014 – Beginn der Baumassnahmen

Unbewohnbarmachung einer Wohnung als „Modernisierungsmaßnahme“

Vor mehr als 6 Monaten haben die Eigentümer „Modernisierungsmaßnahmen“ in einer Wohnung in der Kopenhagener Straße 46 begonnen.
Seit dem Beginn am 18.05.2015 ist die Wohnung praktisch unbewohnbar. Es gibt kKeine Heizung, kein Strom, kein Gas und kein Wasser. Mehrere bauaufsichtliche Anordnungen wurden seitens der Investorn ignoriert, zum Teil wurde die Bauaufsicht auch über die Umstände getäuscht. Termine wurden zugesagt – aber nicht eingehalten.

So sollte bei Gefahr für die Gesundheit der Familie die Beheizbarkeit der Wohnung zu Beginn der Heizperiode gesichert werden. Wieder wurde die Bauaufsicht ausgetrickst – denn nichts geschah.

Mieter Sven Fischer gibt aber nicht auf, und bleibt Dank vieler Unterstützer aus dem Gleimviertel in seiner Wohnung. Er verteidigt sich kämpferisch vor Gericht, und hat bisher immer Recht bekommen!

In der letzten Gerichtsverhandlung wurde der Eigentümer verpflichtet, die Wohnung bis zum 04.12.2105 wieder bewohnbar zu machen.

Altbau-Badezimmer 2014
Altbau-Badezimmer – aktueller Zustand: unbewohnbar trotz behördlicher und gerichtlicher Verfügungen

Christmann Gruppe ignoriert den Rechtsstaat

Die Eigentümer, Investoren und Generalunternehmer setzten sich auch über diesen Gerichtsbeschluss wieder einmal hinweg. Die Wohnung hat noch immer kein Wasser, keinen Strom, kein Gas und keinerlei Heiz-oder Kochmöglichkeit.

Der bündnisgrüne Baustadtrat Jens-Holger Kirchner wollte für diesen Fall einschreiten, weil Gefahr für die körperliche Unversehrtheit droht. Die warme Witterung hat wohl die potentielle Gefahr des Erfrierens aus dem Kopf verdrängt.

In der der Zwischenzeit wurden aus der Wohnung auch Waschbecken, Dusche und Toilettenbecken, Ofen und Gasheizung demontiert und nicht wieder installiert. Der Mieter soll trotz anderslautender Gerichtsurteile und bauaufsichtlicher Anordnungen durch die “
„energetische Modernisierung“ zum Auszug genötigt werden.

Showdown vor Weihnachten im Landgericht

Am 21.12.2015 entscheidet nun eine Richterin im Amtsgericht Berlin darüber, ob einer der letzten beiden Mieter der Kopenhagener Strasse 46 sogar zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € verurteilt wird.

Falls Sven Fischer sich trotz massiver Nötigungsversuche, Einbruch, Wasserschäden, lebensgefährdenden Schornsteinabrissen, 7 fristlosen Kündigungen und Räumungsklagen seine inzwischen fast unbewohnbare Wohnung zu verlassen, wäre er pleite.

Der im Grundgesetz gesicherte Schutz der Wohnung könnte dann mit bundesweiter Rechtswirkung durch Ordnungsgelder ausgehebelt werden.
Für Sven Fischer stehen die Vorzeichen nicht gut:

Die gleiche Richterin hat schon die Duldung der Modernisierungsmassnahmen, die zu einer 3 1/2 fachen Mieterhöhung führen, für rechtens erklärt. Statt 644,23 € Miete pro Monat sollen nach Modernisierung 2.927 Euro warm, inklusive Modernisierungsumlage gezahlt werden. Der Kaufpreis liegt bei derzeit 4.500 € pro Quadratmeter – was jedoch gegenüber den Preisniveau im Kiez um ca. 1000 € überhöht ist.

Die Richterin hat inzwischen auch erlassene einstweilige Verfügungen zur Wiederherstellung der Strom-,Wasser- und Gasversorgung wieder zurückgezogen und in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass Sie keine Lust mehr auf diesen Fall hat.

Sven Fischer ist erbost und verbittert

Fischer hat auf Interventionen von Außen gehofft, auch hat er dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vertraut, der Mieter aufgefordert hat, nicht gleich weg zu laufen – sondern Recht notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Fall Kopenhagener Straße hat es letztlich nur die Grenzen des Rechtsstaates aufgezeigt.

Fragen stehen auch im Raum, ob bisher geltende Verfassungs-, Miet- und Strafrechtssgrundsätze per Richterspruch „abgeräumt“ werden:

Grundgesetz Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung:
„Eine vom Mieter gemietete Wohnung ist als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu betrachten“ (BundesVerfg)

StGB: Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fall mit politischen Folgewirkungen

Der Fall Kopenhagener Straße wird so oder so weitere Rechtsfolgen und politische Folgen nach sich ziehen, weil hier alle Parteien rechtspolitisch, wohnungspolitisch und baupolitisch versagt haben. Die SPD wird ihre strategische Mehrheitsfähigkeit weiter einbüßen. CDU und Bündnis 90/Grüne müssen sich wohnungspolitische Gretchenfragen stellen. Und 2016 tritt eine neue Partei auf den Plan, die der bigotten Miet- und Wohnungspolitik und klandestiner Stadtentwicklungspolitik den Kampf ansagt.

Rechtspolitisch muss auch gefragt werden, was der Gesetzgeber gegen derartige Geschäftsmodelle unternimmt, bei denen ein Investor praktisch mit einer Handlungs-Übermacht von Eigentümer, Projektentwickler und eigener Generalbauunternehmung plus juristischen „Projektmanagement“ anrückt.

Wenn zur Durchsetzung des Profitstrebens und Eigentümerwillens auch Rechtsbeugung, die Instrumentalisierung des Rechts und die Instrumentalisierung von Richtern möglich sind, ist der Schutz grundlegender Rechte in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ausgehebelt. Es wäre konsequent – dann auch den Verfassungsgrundsatz von der Unverletzlichkeit der Wohnung zu streichen.

Update:
Überraschend für die Prozeßbeteiligten hat das Landgericht Berlin gestern nach Erscheinen des Artikels eine Terminverlegung aus §dienstlichen Gründen“ bekannt gegeben.
Der neue Termin wurde für den 6. Januar 2016 – 11:30 Uhr – 2/2804 anberaumt.

m/s