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Ab 3.Oktober 2020 gilt neue Infektionsschutzverordnung

SARS-CoV-2

Der Berliner Senat hat am 30.9.2020 aufgrund der zunehmende Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 die Sechste Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci sagte dazu: „Der Anstieg der Infektionszahlen in der letzten Zeit ist besorgniserregend. Wir müssen und wollen einen zweiten Lockdown verhindern. Das bedeutet aber, dass wir jetzt handeln müssen und Maßnahmen treffen müssen, die auch in der Breite wirken. Einschränkungen sind keine Strafen, sondern Regeln, die unser Zusammenleben in Berlin schützen. Wir müssen zusammenhalten, wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen. Das bedeutet, dass sich auch alle an die Regeln halten müssen.“

Die Sechste Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen in Büro- und Verwaltungsgebäuden, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Aufzügen die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation bei privaten Treffen ab zehn Personen, die nicht in einem Haushalt leben.
  • Private Veranstaltungen sind nur mit bis zu 50 Personen im Freien und bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen gestattet.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Die Textfassung ist auf dem Berliner Landesportal veröffentlicht.

Aktueller Corona-Lagebericht
Dde tagesaktuellen COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen der Berliner Gesundheitsverwaltung sind auf dem Open-Data-Portal veröffentlicht.
In drei Berliner Bezirken liegen die Werte der Neuinfektionen (7-Tages-Inzidenzen) über 50 Personen pro 100.000 Einwohner:

  • Berlin-Mitte: 59,6
  • Friedrichshain-Kreuzberg: 53,7
  • Neukölln: 51,5.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben für Gebiete mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 50 Fällen auf 100.000 Einwohner eine 14-tägige Quarantänepflicht verhängt. Kurz vor Ferienbeginn drohen daher für Reisende aus Berlin unangenehme Reisebeschränkungen, die Urlaubspläne verändern.
Ausnahmen sind möglich, wenn Reisende einen aktuellen Negativ-Test für SARS-CoV-2 vorlegen!

Hilfreiche Links:

Corona-Untersuchungsstellen

Kassenärztliche Vereinigung Berlin: Informationen zum Coronavirus

Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard

Covid-19 Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes (Überblick)

Ausführliche Hinweise zu Reisewarnngen

Stand 3.10.2020 – Bitte Datum der Aktualisierungen beachten!

m/s