Freitag, 29. März 2024
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Allgemeinverfügung zur Quarantäne in Pankow bis 30. Juni verlängert

Coronavirus (SARS-CoV-2)

Das Bezirksamt Pankow hat die bisherige Allgemeinverfügung zur
häuslichen Quarantäne vom 30.11.2020 angepasst und verlängert. Diese
tritt am 01.04.2021 in Kraft und gilt nunmehr bis 30.06.2021.

Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, größere Gruppen von Infizierten
oder Kontaktpersonen der Kategorie I unmittelbar zu einer häuslichen
Quarantäne zu verpflichten.
Dies beschleunigt die Arbeit des Gesundheitsamtes, da für die häusliche Quarantäne dieser Personengruppen zukünftig keine Einzelbescheide des Gesundheitsamtes erforderlich sind.
Weiterhin können z. B. Schulleitungen die betroffenen Schulklassen und Lerngruppen oder Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar über eine angeordnete Quarantäne informieren.
Ziel ist es, die Arbeit des Gesundheitsamtes zu erleichtern und Meldewege zu verkürzen.
So wird es möglich, große Gruppen von Kontakt-oder Verdachtspersonen zeitgleich in die sichere Quarantäne zu schicken.
Damit soll auch eine mögliche Verunsicherung durch zeitversetzte
Informationen an Betroffene vermieden werden. Die Regelungen wurden im Hinblick auf die neuen Teststrategien im Zusammenhang mit dem
flächendeckenden Einsatz von Antigen-Schnell- und Selbsttests
angepasst.

Zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) sind
weiterhin verpflichtet:

  1. Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert
    Koch-Institutes,
  2. Personen mit Erkrankungszeichen, die sich einem Test unterzogen
    haben oder für die ein Test angeordnet wurde,
  3. Personen, für die seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ein
    positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 Viren vorliegt.

In allen Fällen sind die Personen zur Kontaktaufnahme mit dem
Gesundheitsamt Pankow unter der Telefonnummer 030 – 90295 3000 oder
unter der E-Mail-Adresse corona@ba-pankow.berlin.de verpflichtet, soweit
diese noch nicht erfolgte.

m/s