Allgemeinverfügung zur Vorbeugung und Erkennung der Newcastle-Krankheit
Ab dem 16. Mai 2026 sind im gesamten Bezirk Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen sowie ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben (z.B. Taubenauflässe) bis auf Weiteres verboten. Geflügelhalterinnen und -halter sind zudem verpflichtet, auffällige Tierverluste oder deutliche Veränderungen der Legeleistung oder Gewichtsentwicklung unverzüglich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu melden. Nach 30 Jahren ohne
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