Ab dem 16. Mai 2026 sind im gesamten Bezirk Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen sowie ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben (z.B. Taubenauflässe) bis auf Weiteres verboten. Geflügelhalterinnen und -halter sind zudem verpflichtet, auffällige Tierverluste oder deutliche Veränderungen der Legeleistung oder Gewichtsentwicklung unverzüglich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu melden.
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit, auch Newcastle Disease (ND) oder atypische Geflügelpest gemeldet. Betroffen sind in kommerzielle Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern. ND ist eine weltweit verbreitete, hoch ansteckende Viruserkrankung bei Geflügel und Wildvögeln. Verursacht wird die ND durch das Paramyxovirus. Dieses ist hochansteckend und verbreitet sich in empfänglichen Populationen sehr schnell. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet
Anzeigepflichtige Tierseuche
Bei der ND handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie A (DVO (EU) 2018/1882), welche oft tödlich verläuft (bis zu 100 % Sterberate), die zu hohen Tierverlusten und zu schweren wirtschaftlichen Schäden führt. — Zu den betroffenen Tierarten gehören Hühner und Puten, welche für das Virus hochempfänglich sind. Aber auch weitere Geflügel-/Vogelarten können erkranken, z. B. Enten, Gänse, Tauben und Zier-/Wildvögel.
Das Krankheitsbild hängt sowohl von der Tierart und der Immunitätslage der Tiere sowie vom Virusstamm ab. Häufige Symptome sind Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, verringerte Legeleistung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme, aber auch neurologische Anzeichen wie Halsverdrehen (Torticollis), Lähmungen und Zittern sowie bei Tauben Polyurie sind häufig. Darüber hinaus kommen auch subklinische (symptomlose) Infektionen vor allem bei Enten oder Gänsen vor.
Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier (Kot, Körpersekrete, Atemluft) oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten.
Das Virus ist für den Menschen weitgehend ungefährlich, da Ansteckungen bei Geflügelhaltern selten sind und sich grundsätzlich auf milde Symptome, z. B. Bindehautentzündung, beschränken
Gesetzlich sind alle Hühner- und Putenhalter verpflichtet, für einen kontinuierlich wirksamen Impfschutz ihrer Tiere Sorge zu tragen. Es gibt unterschiedliche Impfschemata, um diese Kontinuität zu erhalten. Sehr wichtig dabei ist, sich exakt an die Angaben der Impfstoffhersteller zu halten. Tiere sind im vorgesehenen Zeitraum erneut zu impfen. Zusätzlich sollten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.Hier sollte besondere Aufmerksamkeit auf grundsätzliche Hygienestandards bei Personenkontakten zu den Tieren gelegt werden. Ein Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen ist zu vermeiden.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen in Berlin
Wegen der Ausbreitung der Newcastle-Krankheit hat das Bezirksamt Pankow eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 12. Mai 2026 sind im gesamten Bezirk Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen sowie ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Tauben bis auf Weiteres verboten.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, auffällige Tierverluste oder deutliche Veränderungen der Legeleistung beziehungsweise Gewichtszunahme unverzüglich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu melden.
Weitere Informationen:
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Pankow
Friedrich-Loeffler-Institut: WOAH, FAO und Nationales Referenzlabor für Newcastle-Krankheit (ND)
