Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Auftraggeberhaftung, Arbeitszeitkonten und Zeiterfassung korrigieren!

Johannes Kraft (CDU)

Der Mindestlohn kommt! Das Bundeskabinett hatte am 02.04.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) beschlossen. Wichtigster Bestandteil darin: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, der vom 01.01.2015 deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Branchen gelten wird.

Johannes Kraft (CDU)
Johannes Kraft (CDU), Bezirksverordneter und Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Kreis Pankow

Die Beratungen im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant, so dass das Gesetz zum 01.01.2015 in Kraft treten kann.

Kritik von mehrereren Seiten

Kritiker des Mindeslohngesetztes haben vor allem verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Das Mindestlohngesetz greife in das Grundrecht der Tarifautonomie aus Art. 9 III GG ein.

Von gewerkschaftlicher Seite wird insbesondere kritisiert, das Vorhaben, Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn auszunehmen (§ 22 IV Entwurf MiLoG), betreffe etwa eine Million Menschen und damit 35 % aller Arbeitslosen in Deutschland.

Kritik von der Mittelstandsvereinigung der CDU-Pankow

Zum Thema hat sich aktuell auch Johannes Kraft als Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT Pankow) zu Wort gemeldet. Er kritisierit vor allem die neuen Belastungen für Unternehmen.

Kraft sieht insbesondere Handlungsbedarf bei den Fragen Auftraggeberhaftung, Arbeitszeitkonten und Zeiterfassung.

Schwere Brocken im Mindestlohngesetz:

Kraft warnt: „Das Mindestlohngesetz bürdet den Unternehmen schwere Belastungen auf, die viele noch nicht mal ahnen. Unseren Unternehmen in Pankow und Berlin kann es passieren, dass sie nicht mehr flexibel mit ihren Überstundenkonten arbeiten können.“

„Auch würden sie nach dem Gesetzentwurf künftig dafür haften, wenn ihre Subunternehmer und deren Subunternehmer keinen Mindestlohn zahlen.“

„Nicht die festgelegte Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ist das eigentliche Problem des Mindestlohngesetzes, sondern die zusätzlichen Bestimmungen, die nicht im Koalitionsvertrag verabredet wurden, sagt Kraft und appelliert: „Die Regelungen müssen bis zur Abstimmung im Bundestag am 4. Juli korrigiert werden. Andernfalls droht im Schatten der Euphorie der Fußball-Weltmeisterschaft ein Gesetz beschlossen zu werden, das unsere mittelständischen Unternehmer in Pankow massiv belastet.

Die geplante Auftraggeberhaftung sieht vor, dass ein Unternehmer nicht nur dann zur Rechenschaft gezogen wird, wenn sein Vertragspartner den Mindestlohn nicht zahlt. Er haftet auch für jeden weiteren Subunternehmer in der Kette. Hier wird der Unternehmer für jemanden verantwortlich gemacht, den er nicht kennt, dessen Bücher er nicht einsehen und den er auch nicht kontrollieren kann. Daraus folgt ein ungeheurer bürokratischer Aufwand und trotzdem bleibt ein unkalkulierbares Risiko“, kritisiert Kraft.

Zudem fordert die MIT Pankow, dass die Arbeitszeitkonten erhalten bleiben müssen.

„Laut Gesetzesvorlage müssen künftig alle auf einem Arbeitszeitkonto erfassten Überstunden schon nach zwölf Monaten ausgeglichen sein. Arbeitszeitkonten sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für mittelständische Betriebe, die schnell auf Auftragseingänge und saisonale Schwankungen reagieren müssen“, sagt Kraft.

„Ohne Öffnungsklauseln im Mindestlohngesetz ist dieses bedeutende Instrument in Gefahr.“

Mit Sorge blickt die MIT auch auf die vorgesehene Erfassung von Arbeitsstunden, denn die Zeiterfassung wird bei allen Unternehmen selbst wenn sie gar nicht vom Mindestlohn betroffen sind erhebliche Bürokratie verursachen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die häufig auf Vertrauensarbeitszeit setzen, sind betroffen.

Die MIT Pankow hat sich mehrfach und intensiv gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen und der Lohnfindung unter Beteiligung der Tarifpartner den Vorzug gegeben.

„Wenn der politische Mindestlohn nun kommt, so muss er wenigstens für den Mittelstand praktikabel ausgestaltet werden“, fordert Karft und hat damit vor allem die vielen Unternehmen im Blick, die ohnehin schon unter hohen Bürokratieaufwänden leiden.

m/s