Sonntag, 08. Dezember 2024
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„AUS“ für Glyphosat gefordert

Glyphosathaltige Herbizide krebserregend

Die Verbraucherschutzminister der Länder fordern ein EU-weites Verbot des weltweit führenden Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Die WHO stuft den Unkrautvernichter, der besonders bei deutschen Kleingärtnern beliebt ist, als krebserregend ein. Die Bundesregierung sieht bislang jedoch keinen Handlungsbedarf. Nun fordert der Naturschutzbund Deutschland e.V (NABU – Berlin) auf, auf das umstrittene Totalherbizid zu verzichten.

Glyphosathaltige Herbizide krebserregend
Glyphosathaltige Herbizide krebserregend – Grafik: NABU Berlin e.V.

Verbot schon länger im Gespräch

Ein Verbot von „Round Up“ und anderen glyphosathaltigen Herbiziden zur Nutzung im privaten Garten steht schon lange im Raum. So lange einschlägigen Garten- und Baumärkte dieses Produkt im Angebot hatten, wurde es auch verkauft und im Privatbereich eingesetzt.
Doch nun haben führende Baumärkte und Gartencenter auf Druck des NABU und kritischer Verbraucherverbände glyphosathaltige Produkte ausgelistet. Unternehmen wie Bauhaus, Globus Baumarkt, Pflanzen-Kölle, Obi und Hornbach haben einen vollständigen oder weitreichenden Verzicht auf das Totalherbizid zugesagt. Lediglich die Raiffeisen Waren-Zentrale und die Gartencenter-Kette Dehner wollen das Produkt weiterhin unverändert in ihrem Sortiment halten.

Massive Belastung für die Gesundheit

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft und das wollten viele Verbraucher dann doch nicht mehr direkt vor ihrer Nase im Einsatz sehen. Bei einer NABU-Protestaktion hatten sich innerhalb von zwei Wochen fast 3.000 Personen beteiligt. Schon vor der Veröffentlichung des Testergebnisses durch die WHO konnten glyphosathaltige Mittel eigentlich nur unter großen Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden, was aber in der Realität vielfach anders aussah und auch vom Land Berlin eher lässig gehandhabt wurde. Andere Länder sind da weiter: die Niederlande und Frankreich haben bis Jahresende bereits ein generelles Verkaufsverbot von Glyphosat vorgesehen.

Weitreichendes Verbot gefordert

Der NABU Berlin appelliert an Privatpersonen und das Flächenmanagement der großen Wohnungsbaugesellschaften, der Deutschen Bahn und natürlich auch an das Land Berlin, Glyphosat nicht mehr zu verwenden. „Das Mittel wird auf verdichteten Böden beim nächsten Regen in die Kanalisation gespült und landet in unseren Gewässern mit weitreichenden Folgen für die Natur“, so Anja Sorges, Geschäftsführerin und Pressesprecherin vom NABU Landesverband Berlin.

Auf andere, wasserdurchlässigen Flächen versprüht, landet Glyphosat aufgrund seiner guten Wasserlöslichkeit zwangsläufig irgendwann im Trinkwasser, gerät in die menschliche Nahrungskette und kann dann im Menschen seine schädliche Wirkung entfalten. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass selbst in der Muttermilch Glyphosatanreicherungen von 0,2 bis 0,4 Nanogramm gefunden wurden, die über dem Grenzwert für Trinkwasser liegen (0,1 Nanogramm). Eine Aufnahme über Nahrungsmittel und Trinkwasser wird als denkbar eingestuft.

„Wir brauchen ein generelles Verkaufs- und Einsatzverbot für Glyphosat – egal, ob für den öffentlichen oder privaten Bereich oder den Handel. Nur so lassen sich Schäden an Natur und Gesundheit des Menschen verhindern“, so Sorges.

Pflanzenschutzmitteleinsatz in Berlin gesetzlich geregelt

Das „Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen, Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmittel, um Gefahren für Mensch und Tier und für den Naturhaushalt zu vermeiden. Nach guter fachlicher Praxis dürfen diese Mittel „nach § 12 PflSchG nur auf Freilandflächen angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, wenn sie zugelassen sind, die Zulassung nicht ruht und nur in den in der Zulassung festgesetzten Anwendun gsgebieten, Anwendungsbestimmungen und Auflagen.“

Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Verboten ist die Anwendung auf „nicht zu den landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen zählen die angrenzenden Feldraine, Böschungen, Wege, einschließlich der Wegränder, sowie nicht bewirtschafteten oder versiegelte/befestigten Freilandflächen“.
Ebenso dürfen Pflanzenschutzmittel nicht in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Hier sind je nach Zulassung und chemischen Eigenschaften der Pflanzenschutzmittels zusätzliche Abstände zu Gewässern einzuhalten.

Weitere Einschränkungen gelten bei in Wasserschutzgebieten, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.

Nasses Dreieck - Blick in Richtung Nordbahn - Foto: Grünzüge Berlin
Grünzug ohne Glyphosat – auf Bahngleisen gilt Ausnahmeregeln für Herbizideinsatz

Die Deutsche Bahn AG setzt als Netzbetreiber im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für Vegetationskontrolle auch Herbizide ein. Nach eigenen Angaben sind es ca. 1,41 Kilogramm je Kilometer (Jahr 2014). Derzeit sind Glyphosat, Flumioxazin und Flazasulfuron für den Einsatz auf Gleisanlagen zugelassen.

Mauerpark - das grüne Band Berlins
Kinderspielplatz im Mauerpark

Schutz der Allgemeinheit und der Kinder

Gemäß § 17 PflSchG gilt für Flächen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, ein besonderes Minimierungsgebot und eine Genehmigungspflicht.

Zu den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gehören insbesondere
– öffentliche Parks (ohne Spiel- und Liegewiesen),
– Funktionsflächen auf Golfplätze, öffentliche Gärten,
– Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden Innenraumbegrünung),
– Sport- und Freizeitplätze, Schul- und Kindergartengelände,
– Spielplätze,
– Friedhöfe
– Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesen.

Die zuständige Genehmigungsbehörde in Berlin ist das Pflanzenschutzamt Berlin. Besonders Kinder zählen zum besonders schutzbedürftigen „Personenkreis“, der vor krebserregenden Langzeitwirkungen geschützt werden muß. Auch beim Besuch von Kleingärten und Hausgärten sollte auf den Gesundheitsschutz der Kinder geachtet werden. Denn in vielen „Giftschränken“ stehen einmal gekaufte Herbizide und Insektizide noch jahrelang nach einem Verbot herum und werden ungeprüft weiter versprüht.

Weitere Informationen:

www.nabu-berlin.de

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert – Link

m/s