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Auslegungshilfe zur SARS-CoV-2-EindmaßnV

SARS-CoV-2-EindmaßnV

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat in Abstimmung mit der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Auslegungshilfe für die Anwendung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 24. März 2020 erneut aktualisiert.

Diese zweite Aktualisierung erfolgt mit Stand 31. März 2020, 18.00 Uhr. Die Verordnung ist im zentralen Informationsportal des Senats www.berlin.de/corona abrufbar und wird weiterhin fortlaufend aktualisiert.

Durch die Auslegungshilfe soll eine berlinweit einheitliche Vollzugspraxis sichergestellt werden. Gewerbetreibende sollen mit Hilfe der Liste in Zweifelsfällen besser einschätzen können, ob sie ihr Geschäft derzeit noch für den Publikumsverkehr öffnen dürfen oder nicht. Die mit dem Vollzug der SARS-CoV-2-EindmaßnV betrauten Behörden wurden um Beachtung der Auslegungshilfe gebeten.

Hinweis:
Bei Fragen zur Auslegung senden Sie bitte eine E-Mail an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe:
gewerbe-corona@senweb.berlin.de

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin | 01.04.2020

m/s