Dienstag, 19. März 2024
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Berlins Strandbäder öffnen am 25.5.2020?

Strandbad Weissensee

Der Berliner Senat hat auf Grundlage des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 6. Mai 2020 in seiner Sitzung am 7.5.2020 Lockerungen der Berliner Eindämmungsmaßnahmen beschlossen. Auch Berlins Strand- und Freibäder sollen endlich freigegeben werden. Doch für die Berliner Bäderbetriebe und die Pächter und Betreiber ist bislang noch nicht bekannt, welche Auflagen eingehalten werden sollen.

Denn die Öffnung der Strand- und Freibäder wird an Voraussetzungen geküpft:

„Des Weiteren können Strand- und Freibäder ab 25. Mai 2020 geöffnet werden. Die jeweiligen Betreiber haben vor der Öffnung mit einem Nutzungs- und Hygienekonzept die Genehmigung der Sportverwaltung einzuholen.“

Der Berliner Senat wird erst am 14.Mai 2020 über die Details und Auflagen verhandeln und den Rahmen für den Infektionsschutz vorgeben.

Klar ist schon jetzt: es wird ein Abstandsgebot von 2 Metern geben. Auch die Anmeldung in einer Besucherliste wird verpflichtend geregelt, um ggf. eine Nachverfolgung von Infektionsketten abzusichern.

Das Tragen eines Mundschutz wird empfohlen und sogar zur Pflicht, wenn es Warteschlangen und größere Ansammlungen an Kassen und Kiosken gibt. Für Restaurant-Terrassen wird es auch Abstandsgebote und eingeschränkte Sitzmöglichkeiten geben.

Abstand im Wasser, auf Stränden und Liegewiesen

Der Abstand zwischen zwei Schwimmern wird voraussichtlich auch geregelt. Innerhalb von Familien mit Kindern wird es gelockerte Regeln geben. Auf Stränden und Liegewiesen müssen Gruppenbildungen, Abstände und Abstandsflächen geregelt werden. Werden die Abstandsflächen zu groß, passen nicht genug Gäste in das Bad, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen.

Berliner Bäderbetreiber in Sorge um die Wirtschaftlichkeit

Auch im Strandbad Weißensee wird mit großer Sorge auf die kommenden Auflagen geblickt. Alexander Schüller hat die Strandbad Berlin Weissensee UG unter großen Schwierigkeiten auf neuen Kurs gebracht, und sieht das Erreichte akut bedroht. Ihm bereiten die Unwägbarkeiten große Sorgen, denn betriebswirtschaftlich wird hier ein „hollywoodreifer Stunt“ auf ihn und sein Team zukommen.

Was Politik und Senat besser verstehen müssen: die gepachteten Bäder sind sehr wetterabhängige Saisonbetriebe, die ihren Betrieb auf Einhaltung vieler Auflagen und damit verbundene Fixkosten stützen müssen. Es fängt mit der Badewasserqualität an, der Weiße See muss auch zum Baden freigegeben sein. Doch aktuell gibt es noch keine aktuelle Messung des zuständigen Gesundheitsamtes, die turnusmäßig im Mai erfolgt.

Der Bademeister und Rettungsschwimmer muss auch bei wenigen Gästen und schlechten Wetter bezahlt werden, sonst wird aus dem Strandbad ein reines Strandcafé mit Badeverbot.

Die Fixkosten eines einzigen Betriebstages können auch nur erwirtschaftet werden, wenn es ausreichend Besucher und Kassenumsätze gibt. Werden die Auflagen zu streng ausgelegt, passen zu wenige Besucher in das Strandbad. Das Strandbad Weißensee macht dann bei voller Sonne Verluste, und rast unaufhaltsam in die Insolvenz.

Strandbad Berlin
Alexander Schüller mit Strandbad Weißensee in der Zwangspause – Foto: A.S.

Unwägbarkeiten bei Überfüllung und Besucherandrang

Alle acht Berliner Strand- und Freibäder müssen auch Lösungen für jene wenigen Tage finden, an denen ein Besucheransturm zu erwarten ist. Für diesen Fall müssen Ordner und im Ernstfall auch Ordnungsämter einspringen und bezahlt werden. Doch wer soll dafür die Kosten tragen? Die Bäderbetreiber haben es schon überaus schwer, überhaupt die vereinbarten Investitionen entsprechend ihren Pachtverträgen zu finanzieren.

Alexander Schüller will sich die kommenden Auflagen des Senats genau anschauen, und akribisch nachkalkulieren. Er erwägt sogar, den Betrieb bei fehlender Wirtschaftlichkeit und zu strengen Auflagen geschlossen zu halten.

Für den Pächter des Strandbades Weißensee wird es ein schwieriger Sommer 2020, weil auch schon wichtige Sommertage der Saison ausgefallen sind. Zudem fehlt noch immmer die Erstattung der Schadensersatzleistungen aus der baubedingten Zerstörung der Abwasserleitungen durch eine benachbarte Baustelle.

Schon jetzt ist klar: Im Strandbad Weißensee wird es am 25.Mai 2020 keine Öffnung geben können, weil die kommenden neuen Corona-Auflagen kurzfristig kaum umsetzbar sind.