Ein Beispiel für aktive Bürgerbeteiligung war am Montag, dem 07. Dezember 2015 im Saal des Bucher Bürgerhauses zu erleben. Der Bucher Bürgerverein hatte Vertreter der Senatsverwaltung, des Bezirksamtes Pankow und Einwohnerinnen und Einwohner aus Buch zur öffentlichen Diskussion eingeladen. Noch bis zum 18. Dezember war in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Am Köllnischen Park der Entwurf zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche“ öffentlich ausgelegt.
Zur Versammlung kam leider kein Senatsvertreter, der offene Fragen der Bürger beantworten konnte. Doch trotz des kurzfristigen Termins konnte Dr. Torsten Kühne, Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice an der Veranstaltung teilnehmen und stellte sich den kritischen Fragen.
Für die Senatsverwaltung war der Termin zu kurzfristig, um innerhalb der Einspruchsfrist den Bedenken der Betroffenen und Anwohner in einer öffentlichen Diskussion Rede und Antwort zu stehen. So ist die Frage wohl berechtigt, warum dieser Entwurf nicht öffentlich in Buch ausgelegt wurde, sondern nur in der ca. 20 km entfernten Senatsverwaltung. Bereits beim Bürgerforum im März zur weiteren Entwicklung von Buch waren viele Bucher und Bucherinnen gegen die Idee, den Schlosspark als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Gartendenkmal Schlosspark soll öffentlich zugänglich bleiben
Bezirksstadtrat Dr. Kühne teilte den rund 100 interessierten Diskussionsteilnehmern den Standpunkt des Bezirksamtes Pankow mit.
Auch ein unter Naturschutz gestellter Schlosspark Buch muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein.
Der Bucher Schlosspark ist ein eingetragenes Gartendenkmal und untrennbar mit der Geschichte von Buch verbunden. Bereits im 17. Jahrhundert wurde er angelegt und immer wieder verändert. Im Jahre 1907 wurde er für die Bevölkerung zugänglich gemacht. Von den Gebäuden steht heute nur noch die Schlosskirche. Das Schloss wurde 1964 abgerissen, die Orangerie bereits 1955. Es gibt schon länger die Idee, an der Stelle des Bucher Schlosses ein kleines, feines Schlosshotel zu errichten. Ob diese Pläne noch realisiert werden können, wenn große Teile des Schlossparks Naturschutzgebiet sind, ist fraglich.
Engagement des Bucher Bürgervereins für den Schloßpark
Der Bucher Bürgerverein engagiert sich seit Jahren für den Schlosspark. Vom zeitigen Frühjahr bis zum Spätherbst führte er monatliche freiwillige Arbeitseinsätze durch. Mal beteiligten sich die Mitglieder der Volkssolidarität, ein anderes Mal Schulklassen der Bucher Schulen. Zuletzt arbeiteten sogar syrische Bewohner der Flüchtlingsunterkunft AWO Refugium Buch mit. In den letzten Jahren wurden Rosen und Frühblüher gepflanzt, Unrat und Unkraut genauso beseitigt wie viele Kubikmeter Laub. Ein Ziel ist es seit langem, für den Bucher Schlosspark ein neues Parkpflegewerk zu erstellen.
Hierzu standen Mittel aus dem ISEK-Programm (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) bereit. Der Schlußbericht zum Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept ist auf der Internetseite des Bezirksamtes Pankow veröffentlicht (PDF Download – 133 Seiten)
Die einhellige Meinung aller Diskussionsteilnehmer war, das der Schlosspark nicht erst unter Naturschutz gestellt wird und nachträglich ein Parkpflegewerk erarbeitet wird. Die Mittel, die dem Bezirksamt Pankow zur Pflege des Schlossparkes zur Verfügung stehen, reichen aber bei weitem nicht aus.
Sanierung des Eingangsbereichs mit Umfriedung und Schloßpark-Tor
Im Frühjahr dieses Jahres wurde der Eingangsbereich des Schlossparks in Alt-Buch umfassend saniert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 250.000 Euro. Die Befürchtung geht um, der Park könne hier abgeschlossen werden.
Zum Ende der lebhaften Diskussion wurde eine weitere Unterschriftensammlung beschlossen, die den Widerspruch des Bucher Bürgervereins gegen die geplante Naturschutz-Verordnung unterstützen.
Die Besorgnisse der Bucher Bürger sind vor allem von dem Gedanken getragen, der Naturschutz könnte als Hebel dienen, um die Nutzung als Parkanlage einzuschränken.
Naturschutz-Verordnung bietet auch Vorteile
Das übergeordnete Interesse zur Erhaltung des Bucher Schlossparks als öffentlicher Park und als Gartendenkmal, als öffentlicher Raum für Ruhe und Erholung, für Spaziergänge und Naturerlebnis steht nicht zwingend zu Naturschutzzielen im Widerspruch.
Die Unterschutzstellung des Baumbestandes und der Uferbereiche der naturnahen Bereiche ermöglicht auch, Naturschutzmaßnahmen zu finanzieren, die mit den normalen Mitteln der Grünflächenpflege und Baumpflege nicht herstellbar sind. Insofern kann eine Naturschutzverordnung auch Vorteile für die Parkbesucher haben.
Auch Betretungsverbote müssen keine Einschränkung für Besucher sein, dienen doch Uferschutz und Brutvogelschutz auch dem Naturerlebnis.
Um dem historischen Charakter und der Bedeutung des Schloßparkes gerecht zu werden, sollten jedoch Maßnahmen des Naturschutzes entsprechend dem Entwurf der vorliegenden Verordnung und die denkmalgerechte Sanierung des Parks miteinander im Einklang stehen.
Die Nachpflanzung der ursprünglichen Alleen und Baumreihen, die Wiederherstellung der Sichtachsen, die Offenhaltung und Sanierung aller im Gartendenkmal enthaltenen Wege sollen weiter verfolgt werden.
Auch eine Wiederherstellung und die kommerzielle oder öffentliche Nutzung eines Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses soll künftig ohne Einschränkungen möglich sein.
Ein wichtiger Wunsch betrifft die sommerliche Nutzung als Park:
„Das Betreten der Wiesen mit Trockenrasen zwischen der Kastanienallee und dem Weg an der Friedhofsmauer/Schlosskirche sowie das Lagern und Spielen auf diesen Wiesen für Kinder und für Familien, sowie für Besucher des künftigen Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses, soll gestattet bleiben.“
Ein Nebenaspekt sollte noch nachverhandelt werden: die Freiwillige Feuerwehr Buch benötigt eine Übungsfläche für die Jugendfeuerwehr, für die es in der Nähe bisher keinen Ersatz gibt.
Text: Bericht Andreas Wolf – Redaktion m/s
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