Dienstag, 08. Oktober 2024
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Corona: Freiwillige Testungen an Schulen ab dem 7. Juni

Corona-Test

Die anlasslose Testpflicht an den Berliner Schulen wird ab dem 7.Juni 2022 ausgesetzt. Freiwillige Schnelltestungen auf das Corona-Virus sind jedoch möglich.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat das nach den Beratungen im Hygienebeirat und mit Blick auf die aktuelle Pandemielage beschlossen. Die Schulen können an zwei Tagen pro Woche freiwillige Schnelltestungen durchführen. Auf Wunsch kann zudem ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden. Diese weitere freiwillige Testung kann dann am Sonntagabend zu Hause oder auch noch am Montag vor dem Unterrichtsbeginn erfolgen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, der Schule schriftlich mitzuteilen, ob der Schüler oder die Schülerin an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Diese Festlegung gilt dann zunächst bis zum Schuljahresende.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie sagte dazu: „In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sind schon weitgehende Öffnungsschritte umgesetzt worden. Die Schulen sind ein besonders sensibler Ort, und in der Schulöffentlichkeit gibt es ganz unterschiedliche Sichtweisen auf den Umgang mit der Pandemie. Darum wissend machen wir mit dem freiwilligen Testen ein Angebot, das für zusätzliche Sicherheit an den Schulen sorgt.“

3-G-Regel für externe Personen aufgehoben

Die 3G-Regel für schulexterne Personen in der Schule, also auch für Eltern, wird ebenfalls ab dem 7. Juni aufgehoben. Dies gilt beispielsweise für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen oder Elterngesprächen. Zum Hintergrund: Gemäß der Basisschutzmaßnahmen-Verordnung des Landes ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ermächtigt, angepasst an das Infektionsgeschehen die Teststrategie an den Berliner Schulen festzulegen.

Vorsorge für den Corona-Herbst

Die Senatsverwaltung trägt schon jetzt Vorsorge, dass auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten den Schulen ausreichend Testkits zur Verfügung stehen. Der Hygienebeirat, das hochkarätig besetzte Beratungsgremium der Senatsverwaltung in der Pandemie, kommt weiterhin regelmäßig zusammen und wird insbesondere vor und während der Sommerferien das allgemeine Pandemiegeschehen beobachten und gegebenenfalls Beschlussempfehlungen geben.
In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird das Bildungsressort Maßnahmen entwickeln, um auf wahrscheinlich ansteigenden Infektionszahlen in Herbst und Winter vorbereitet zu sein.

m/s