/// – Kommmentar /// – Die Bundesregierung sucht nach einer vernünftigen, wegweisenden Lösung, wie der Ausstoß von Kohlendioxid eingepreist werden kann, ohne die Volkswirtschaft durch eine überbordende Umweltbürokratie zu lähmen, und ohne dabei ungerechte Verteilungswirkungen auszulösen. Steigt man tiefer in die Problematik ein, so wird deutlich: die soziale Marktwirtschaft und das bisherige Steuersystem müssen umgebaut werden. Ziel des Umbaus: die Internalisierung von Umweltverbrauch und Nutzung von natürlichen Ressourcen und der Wandel zu einer nachhaltigen ökologischen Kreislaufwirtschaft.
Die ökologische Kreislaufwirtschaftwirtschaft soll künftig mit den vorhandenen Umwelt-Ressourcen auskommen, und selbst zur Erneuerung der natürlichen Ressourcen beitragen. Um wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit, Innovation, Wohlstand und sozialen Ausgleich zu gewährleisten, ist ein offenes selbststeuerndes volkswirtschaftliches System sozialer und digital-arbeitsteiliger Marktwirtschaft notwendig. Es setzt alle Akteure selbst in die Verantwortung: Bürger, Unternehmen, Institutionen und staatliche Organe und Verfassungsorgane.
Was bedeutet das: Kreislaufwirtschaft? Ziel künftiger betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Entwicklung wird die »blau-grüne Null«.
Die »blau-grüne Null« bedeutet, die Umweltkosten der jeweils lebenden Generationen mit dem vorhersehbaren Umweltverbrauch abzugleichen, und zugleich Vorsorge für die nachwachsenden Generationen von Menschen, Tieren, Organismen und Pflanzen in der Biosphäre zu schaffen.
Umweltwissenschaften, Naturwissenschaften und Klimawissenschaften können heute Aktiva und Passiva von Umweltbilanzen und Ressourcenbilanzen relativ gut erfassen und bemessen.
Ökonomie und Umweltökonomie haben dagegen noch Nachholbedarf, weil die heutigen modernen Technologien, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle und Netzwerk- und Plattformökonomien analytisch kaum noch verstanden und durchdrungen werden können. Der technische Wandel ist zu schnell und dynamisch, Alternativen und Kombinationen können praktisch nicht umweltökonomisch und volkswirtschaftlich erfaßt werden.
Spiegelbildlich zu Umweltwissenschaften, Naturwissenschaften und Klimawissenschaften müssten ökonomische Wissenschaften künftig die Aktiva und Passiva des Umweltverbrauchs und der Umweltverbesserung durch Technologien bemessen und bilanzieren können.
Dazu müssen Ressourcenverbrauch, CO2-Ausstoß, CO2-Bindung und Naturgüter und der sogenannte ökologische Fußabdruck bei jedem Produkt und jeder Dienstleistung als Stückkosten, als Prozesskosten ermittelt und über den gesamten Lebenszyklus bilanziert werden. Eine Aufgabe, die nur die Produzenten und wirtschaftlichen Akteure selbst erfüllen können, wenn sie geeignete gesetzliche und methodische Vorgaben und Werkzeuge an die Hand bekommen.
CO2-Ausstoß, CO2-Preis und blau-grüne Null
Die Politik in Berlin zerbricht sich derzeit die Köpfe und diskutiert verschiedene Modelle von CO2-Preisen. Dabei sollten Lösungen zu Zuge kommen, die das ordnungspolitische Modell soziale Marktwirtschaft erhalten und neue Innovationskräfte in allen Wirtschaftsbereichen freisetzen. CO2-Steuern führen direkt zu mehr Bürokratie. Ein Zertifikatehandel ist praktisch nur für Großunternehmen und Großemittenten praktikabel und nur für große CO2-Kompensationsprojekte geordnet umsetzbar.
Die Gefahr: Zertifikatehandel führt zu weiteren Konzentrationen im Markt, und führt im ungünstigen Fall zu Fehlallokationen, Wettbewerbsverzerrungen und zur Ausbildung einer CO2-Blase bei Preisen und Investitionsvorhaben.
Eine breit anwendbare Lösung muss auch mikroökonomisch beim einzelnen Bürger, bei Freien Berufen, kleinen und mittleren Unternehmen und auch bei Intitutionen, Körperschaften und gemeinnützigen Unternehmen und Verbänden anwendbar sein. Allein Ordnungsprinzipien der sozialen Marktwirtschaft sind geeignet, eine Kreislaufwirtschaft für das Treibhausgas CO2 mit allen Bürgern und wirtschaftlichen Akteuren in Gang zu zu setzen.
Die soziale Marktwirtschaft ist im Idealfall getragen von den Werten und Regeln des Wettbewerbs durch Freiheit, Kosteneffizienz durch Wirtschaftlichkeit, sowie durch Chancengleichheit, unternehmerische Eigenverantwortung, Privateigentum und durch die Autonomie des Marktes. Das Fundament sind aber nicht allein Markt und Wettbewerb, sondern auch Preisrecht, Wettbewerbsrecht und Regeln zur Produktsicherheit und Umweltverträglichkeit.
Der Weg in die CO2-Kreislaufwirtschaft muss nach ähnlichen Prinzipien organisiert werden. Die neue Forderung: jeder Bürger und jeder Marktteilnehmer muss für seine eigene »blau-grüne Null« sorgen, und einen Ausgleich für eigene und unvermeidbare CO2-Emissionen schaffen. Ist keine direkte Kompensation oder Vermeidung möglich, müssen Kompensationszahlungen geleistet werden.
Basis dafür sind Preiswahrheit und Preisklarheit. Bevor der Staat durch Abschreibungen, Steuerregeln, Investitionsförderung und flankierende Subventionen tätig wird, muss der CO2-Preis im Preisrecht verankert werden.
Der Weg dazu ist überschaubar einfach: ähnlich wie die in der Gründungsphase der Bundesrepublik entwickelte Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, muss eine »Verordnung Pr Öko 2020« geschaffen werden, die CO2-Grundkosten in jedem öffentlich angebotenen Produkt ausweist und bezogen auf einen gültigen CO2-Preis für Herstellung, Nutzungszyklus und Verwertungszyklus ausweist.
Diese »Verordnung Pr Öko 2020« sollte zuerst Preiswahrheit und Preisklarheit für einen gültigen CO2-Preis schaffen, bevor zu Veränderungen in der Steuerpolitik gegriffen wird.
Die »blau-grüne Null« als Maßstab für Umwelt- und CO2-Kosten
Sind die gültigen CO2-Grundkosten ermittelt, können diese innerhalb der Umsatzsteuer als Kenngröße ausgewiesen und mit Kompensationszahlungen und CO2-Gutschriften direkt verrechnet werden.
Der Bürger und Verbraucher zahlt bereits mit der Mehrwertsteuer seine CO2-Kosten, und kann diese künftig in der Preisauszeichnung nachlesen. Gutschriften können durch bewußtes Einkaufen und durch Mitarbeit in CO2-Projekten erarbeitet werden.
Ist die »blau-grüne Null« als Maßstab für Umwelt- und CO2-Kosten über das Preisrecht eingeführt, können Bürger, Wirtschaft und Staat sich auf das Wesentlich konzentrieren: die Förderung von CO2-Minimierung, CO2-Kompensation und Innovationsprojekten.
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Die »blau-grüne Null« und die Start-Finanzierung der CO2-Kreislaufwirtschaft