Dienstag, 19. März 2024
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Dieselfahrverbote können von Kommunen verhängt werden

Dieselabgase - Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten freigemacht. Die Kommunen dürfen diese eigenmächtig verhängen, so urteilten die Richter. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht notwendig. Ein Gang zum EuGH sei nicht notwendig. Weiter forderten die Richt: Die Luftreinhaltepläne müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Dabei müsse aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Eine finanzielle Ausgleichspflicht für betroffene Autofahrer gibt es nicht. Gewisse Wertverluste seien von den Fahrzeugbesitzern hinzunehmen. Ein Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes sei nicht zu befürchten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht darüber verhandelt, ob Fahrverbote einzuführen sind. Stattdessen ging es um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um EU-Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Damit ist nun der Weg für Städte und Gemeinden frei, entsprechend ihrn lokalen Luftreinhalteplänen vorzugehen, und auch Fahrverbote verhängen zu können. In der Urteilsbegründung wird darauf eingegangen. Nur wenige Stellen seien von möglichen Fahrverboten betroffen. Schilder für mögliche Fahrverbote können von Kommunen angefertigt werden. Auch Kontrollen durch Polizisten seien vor Ort möglich. Die Schwierigkeit der Kontrollen sei kein Argument gegen Fahrverbote.
Die Regelung einer Umweltplakette ist damit aber noch nicht vorm Tisch. (Aktenzeichen BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17)

Fahrverboten auch in Pankow?

Auch in Pankow sind einige Hauptverkehrsstra0en stark belastet. Messungen von rbb|24 und der TU Berlin im November 2017 haben gezeigt, das Problem ist flächendeckend: An 73 Standorten liegen die Werte über dem Grenzwerten. Weitaus mehr Einwohner als bislang bekannt war, sind von einer zu hohen Stickoxid-Belastung in der Atemluft betroffen.

Das Land Berlin misst nur an 39 Standorten. „In Reinickendorf, Pankow, in Teilen von Prenzlauer Berg, oder in den östlichen Randbezirken, gibt es keine einzige Stelle, an der der Senat misst“, sagte der Umweltchemiker Wolfgang Frenzel von der TU Berlin. Er hat die Messkampagne koordiniert, um diese Datenlücken zu füllen. Auch an den Stadtautobahnen wird kaum gemessen.

Unter den Messstellen mit den zehn höchsten Stickoxidwerten waren die Danziger Stra0e und die Prenzlauer Allee.

Nun ist die Berliner Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefragt, und muss in Verantwortung für das Land Berlin über Maßnahmen entscheiden.

Stellungnahme der IHK-Berlin

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten sagt Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin:

„Die heutige höchstrichterliche Entscheidung verdeutlicht den Druck, auch in Berlin schnell die Luftbelastung zu senken. Wir sind davon überzeugt, dass Berlin Fahrverbote vermeiden kann, wenn die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören Förderprogramme für Elektrofahrzeuge, saubere BVG-Busse, mehr Radverkehr, intelligente Ampelsteuerung und vor allem die Bündelung der Maßnahmen an den hochbelasteten Hot-Spots. Dieselfahrverbote in der Berliner Umweltzone würden die Unternehmen mit 240 Mio. Euro für Investitionen in neue Fahrzeuge belasten. Rund die Hälfte der Unternehmen müsste dann ihre Geschäftstätigkeit einschränken oder sogar aufgeben. Das wäre unseres Erachtens nicht mehr verhältnismäßig.“

m/s