Dienstag, 16. April 2024
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zuerst die Register modernisieren!

Digitalisierung der Verwaltung:
zuerst die Register modernisieren!

NKR Gutachten 2017

Das Thema Bürokratieabbau war einer der wichtigsten Schwerpunkte der scheidenden Bundesregierung. Bürokratieabbau und Digitalisierung der Verwaltung sind jedoch ein sehr komplexes Thema, das ohne Ordnung und Übersicht kaum bewältigt werden kann.
Die Bundesregierung hat deshalb frühzeitig ein unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung eingerichtet, das die komplexe Neuordnung in Angriff genommen hat, den Normenkontrollrat im Bundeskanzleramt.

Der Normenkontrollrat (NKR) unter Leitung des NKR-Vorsitzenden Dr. Johannes Ludewig hat wichtige Mammutaufgaben in Angriff genommen und in der noch laufenden Legislaturperiode wichtige Meilensteine bewältigt.
In der ersten Phase zum Theman Bürokratieabbau ging es zuächst darum, Kosten von Gesetzen und bürokratischen Prozessen zu erfassen, um Transparenz und Folgekosten besser abschätzen zu können. Im zweiten Schritt wurde damit eine besser Rechtsetzung angstrebt.

Verfassung, Föderaler Aufbau und kommunale Gliederung der Bundesrepublik Deutschland erfordern eine umfassende und prozesshafte Herangehensweise an die Verwaltungsmodernisierung, die erst nach vielen Einzelschritten in einer „Gesamtstrategie“ übergeleitet werden können.
Die Hauptaufgabe entwickelte sich aus der Komplexität heraus: der NKR musste vor allem Orndung und Übersicht schaffen, und hat in seinen Jahresberichten wichtige Schwerpunkte gelegt, die ein umfassendes E-Government und eine Digitalisierung vorbereiten.

Mit dem heute veröffentlichten Gutachten wird der wohl wichtigste „ordnende Schritt“ abgeschlossen.

Gutachten zur Registermodernisierung in Deutschland veröffentlicht

Der NKR hat heute das Gutachten „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ an den Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier übergeben. Der NKR.Vorsitzende Dr. Johannes Ludewig erklärte dazu: “Moderne Register ermöglichen den Zugang zum vorhandenen Datenschatz und verbessern den Datenschutz – sie sind das Fundament für wirksames E-Government. Mit der Registermodernisierung kann die Verwaltung Bürgern und Wirtschaft einfachere, bessere und schnellere Leistungen anbieten. Das spart Zeit und Kosten.“

Die heutige Registerlandschaft ist in Deutschland stark zersplittert. Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben und liegen nicht immer in ausreichender Qualität vor. „Lästige, fehleranfällige Mehrfacherhebungen derselben Daten müssen entfallen. Grundlegende Daten sollten nach dem Prinzip ‚once only‘ nur einmal abgefragt werden“, fordert Dr. Ludewig.

Im Gutachten gibt es dazu konkrete Vorschläge: Anstatt dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise wie beispielsweise die Geburtsurkunde bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunde einreichen, soll es künftig ausreichen, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragsstellers einen Registerauszug abruft.

Dabei beleuchtet das Gutachten auch die datenschutzrechtlichen Aspekte und weist nach, unter welchen Voraussetzungen die Verknüpfung von Daten zulässig ist. Die Rechtsfragen um einheitliche Personenkennzifern und Unternehmenskennziffern werden sicher noch juristische Debatten zur Folge haben.

Wird die Registermodernisierung zur Aufgabe der nächsten Bundesregierung?

Der Nationale Normenkontrollrat fordert, dass die Registermodernisierung Kern eines neuen Regierungsprogramms werden muss und sieht diese als Voraussetzung für das Gelingen der bereits geplanten Digitalisierungsvorhaben Portalverbund und Bürgerkonto.

Dr. Ludewig erklärte: „Im Maschinenraum der digitalen Verwaltung muss kräftig aufgeräumt werden, wenn Deutschland zukunftsfähig bleiben will. Andere Länder machen erfolgreich vor, wie es geht. Mit dem vorliegenden Gutachten sind Handlungsbedarf und
-empfehlungen klar formuliert. Es liegt nun in der Hand der sich neu bildenden Regierung, ob die digitale Verwaltung in den kommenden vier Jahren für Bürger und Unternehmen erlebbare Wirklichkeit wird – oder nicht!“

Gutachten ist wichtige Voraussetzung für Etablierung von E-Government

Das Gutachten wurde im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates von McKinsey & Company in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und Prof. Dr. Mario Martini von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erstellt.
Das Statistische Bundesamt hat mit den zwei Untersuchungen „Ein Blick in die Registerlandschaft in Deutschland“ und „Beispiele aus anderen Ländern zur Registernutzung in Zensus und Bevölkerungsstatistik“ insbesondere den Status quo der in Deutschland vorhandenen Register sowie Lösungsansätze anderer Länder ermittelt.
Prof. Dr. Martini hat in seiner Untersuchung „Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer“ die datenschutzrechtlichen Aspekte geprüft.

Das vorliegenden Gutachten schließt an die Gutachten von 2015 „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ und von 2016 „EGovernment in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“ an.

Das NKR-Gutachten 2017 „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ sowie die Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes und der Universität Speyer finden Sie im Internet unter www.normenkontrollrat.de .

Weitere Informationen:

NKR-Gutachten 2017 „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen:
Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ – Link

m/s