Samstag, 20. April 2024
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Estland sollte Haubitzen zur Verteidigung von Kiew liefern

122-mm-Schlepphaubitze D-30 beim Schuss

Von Michael Springer

Noch ist kein offener Eroberungskrieg in der Ukraine ausgebrochen! — Noch immer kann für den „Abschreckungs- und Verteidigungsfall“ vorgesorgt werden.

Die Regierung von Estland sollte angesichts der gespannten Lage Genehmigungshindernisse zum Waffenexport ad Acta legen, und neun D-30 Haubitzen aus DDR-Beständen als „Geschütze für den Frieden“ widmen, und schleunigst per Lufttransport nach Kiew fliegen.

Als zweckgebundene Waffenhilfe können die D-30 Haubitzen vorerst im Eigentum Estlands verbleiben und leihweise zur direkten Verteidigung der ukrainischen Hauptstadt Kiew eingesetzt werden.

Sollte es tatsächlich zum Bodenangriff auf Kiew konnen, können die Geschütze mit ihrem Kaliber von 122 Millimetern eine ganze russische Panzerdivision aufhalten und im Radius von 20 Kilometern Panzer zerstören.

Die diplomatischen Verwicklungen mit der Bundesrepublick Deutschland können ebenfalls begrenzt werden, weil die D-Haubitzen nur leihweise vor Kiew aufgestellt werden müssen.

Treten russische Panzer in den Wirkbereich der Haubitzen vor Kiew ein, können die Geschütze eilig an die ukrainische Armee übereignet werden. Im Ernstfall werden diplomatische Konflikte zum Thema Waffenexport zur Nebensache.

Der militärische Wert des Geräts ist hoch genug, um den „Abschreckungsfall“ ernsthaft zu stärken, und so letztlich friedenserhaltend zu wirken!

m/s