Donnerstag, 18. April 2024
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Kokosnuss-Kanone beschlagnahmt

Grober Unfug? Oder Kunst?
Kokosnuss-Kanone beschlagnahmt

Kokosnuss-Kanone -Kokosnuss-Kanone - beschlagnahmt

Grober Unfug ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird. Künstler dürfen dabei im Rahmen der Kunstffreiheit auch etwas über den gewohnten Rahmen hinausgehen, und die Öffentlichkeit auch provozieren. Geraten Künstler dabei mit anderen Gesetzen in Konflikt, muss jedoch die Polizei einschreiten.

Ein besonderer Fall von „grober Kunst“ ereignete sich am 1. März gegen 20:30, als ein Hundebesitzer beim Gassigehen auf einem Wiesengelände im Gewerbehof an der Bessemerstraße von einem lauten Knall erschreckt wurde, und eine Kokosnuss wie eine Kanonenkugel an ihm vorbeiflog und in eine Laterne einschlug.

Abgefeuert wurde die Kokosnuss-Kugel von einem selbstgebauten Gerät, das nach Art einer überdimensionalen Kartoffelkanone gebaut war. Eine Gruppe von rund 10 Studenten hatte den Testschuss beobachtet.

Die Polizei schickte ein Team des Abschnitt 44, um der Beschwerde des Hundebesitzers nachzugehen.

Die 5 Meter lange und 2 Meter hohe Kanone aus Metall war mit Druckluft und Manometer ausgestattet, und kann größere Gegenstände mit Druckluft verschießen. Der mit Pappmaché ummantelte Metalllauf sollte wie eine Kokospalme aussehen.

Das von einem 23-jährigen Künstler und mehreren Helfern zusammengebaute Schiessgerät soll nach seinem Bestimmungszweck für ein Kunstprojekt in der Antarktis eingesetzt werden. Beim letzten Testschuss auf dem Privatgelände wähnte man sich in Sicherheit, und hatte auf Absperrungen und eine polizeiliche Genehmigung verzichtet.

Kokosnuss-Kanone
Kokosnuss-Kanone in Tempelhof-Schöneberg beschlagnahmt – Foto: © Twitter Polizei Berlin

Das Einsatzteam der Polizei beschlagnahmte die Kokusnuss-Kanone und liess das Gerät abtransportieren.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoss gegen das Waffengesetz wurde durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Da eine dritte Person und ein Hund gefährdet waren, wird das Verfahren von Amts wegen geführt.

Für die Studenten kann der Fall teuer werden: es sind nach dem Waffengesetz Bußgelder bis 10.000 € möglich.

Da es sich um eine Kunstaktion handelte, könnte ein Richter aber auch Milde walten lassen, und die Studenten wegen „grober Kunst“ und fehlender Umsicht mit „Blauer Kanone“ und „blauen Auge“ gegen geringes Bußgeld davon kommen lassen.

m/s