Samstag, 20. April 2024
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Heute kommt der Schnee!

Schneebeseitigung mit dem BSR-Räum- und Streufahrzeug

Es wird kalt – und der Schnee kommt! Mit einer nordwestlichen Strömung kommt polare Meeresluft nach Deutschland. Samstag wird vor allem der Südwesten Deutschlands von einem kräftigen Schneetief beeinflusst. Es gibt verbreitet geringen oder leichten Frost, anfangs kommt es auf feuchten oder nassen Straßen zu Glätte.

Schneebeseitigung mit dem BSR-Räum- und Streufahrzeug
Schneebeseitigung mit dem BSR-Räum- und Streufahrzeug

Tief GERLINDE sorgt für wechselhaftes und zunehmend kaltes Wetter. Am 2. Feiertag wechseln sich Sonne und Wolken ab, allenfalls einzelne Schneeschauer sind möglich. Am Wochenende bleibt es bei wechselnder Bewölkung weitgehend trocken.

BSR mit differenzierten Winterdienst

Über 2.100 Beschäftigte und 480 Fahrzeuge sind einsatzbereit, um die kalte weiße Pracht von öffentlichen Plätzen, Straßen, Wegen und aus Bushaltebereichen zu beseitigen und Glätte zu verhindern.

Der Winterdienst der Berliner Stadtreinigung (BSR) sorgt im Auftrag des Landes Berlin für eine sichere Befahrbarkeit der öffentlichen Straßen. Insgesamt ist die BSR für zirka 10.500 Kilometer Straßen, 320 Kilometer Stadtautobahnen und Fußgängerüberwege im Bereich von 18.500 Kreuzungen verantwortlich. Dazu kommen gehwegseitige Haltestellen sowie bestimmte Plätze, Fußgängerzonen und Radwege.

In Berlin hat sich seit vielen Jahren der „Differenzierte Winterdienst“ bewährt. Hierbei stimmt die BSR den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Streumitteln schnell, effizient und flexibel auf die Wetter- und Straßensituation ab. Ziel ist die optimale Balance zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Der Grund ist leicht erklärbar: der Schneefall im Stadtgebiet ist sehr unterschiedlich und von Wind und Wetter abhängig. Mitunter fällt in einem Bezirk Schnee, während ein anderer Bezirk nur Eisregen und Glätte verzeichnet, oder ein Überfrieren regennasser Straßen.

BSR-Winterdienst mit Einsatzprioritäten

Straßen der Einsatzstufe 1 (E1) werden mit Priorität behandelt. Es sind Straßen mit besonderer Bedeutung für den Verkehr oder mit liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr. Hier wird ggf. mit Schneepflügen Schnee von den Fahrbahnen geräumt und eine Punktstreuung mit Feuchtsalz im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen sowie besonderen Gefahrenstellen vorgenommen.

Bei extremen Witterungsverhältnissen ist auch eine Streckenstreuung mit Feuchtsalz möglich, d.h. eine durchgängige Streuung der Fahrbahnen.

Stadtautobahnen und Bundesfernstraßen: Auch diese Straßen (z.B. BAB 100 oder Heerstraße) haben oberste Priorität. Neben der Schneeräumung erfolgt nach örtlichen Erfordernissen eine Streckenstreuung mit Feuchtsalz.

Straßen der Einsatzstufe 2 (E2) sind alle die übrigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung. Erst wenn der Abarbeitungsstand von E1-Straßen und Stadtautobahnen es zulässt, führt die BSR auf diesen Straßen eine Schneeräumung durch. Auf E2-Straßen dürfen aus Umweltschutzgründen keine Auftaumittel eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuchtsalz ist nur ausnahmsweise auf Anforderung von Polizei oder Feuerwehr erlaubt (z.B. bei Wasserrohrbruch oder Löschmitteleinsatz).

Weitere Bereiche im Rahmen des BSR-Winterdienstes

Fußgängerüberwege an Kreuzungen und Einmündungen befreit die BSR von Schnee und streut mit Splitt. Dazu gehören auch gehwegseitige Haltestellen auf der gesamten Haltestellen-Länge.
Bestimmte Plätze und Fußgängerzonen:Auf festgelegten Plätzen (z.B. Alexanderplatz, Breitscheidplatz und Pariser Platz) und Fußgängerzonen (z.B. Rathausstraße, Wilmersdorfer Straße und Altstadt Spandau) räumt die BSR Schnee und streut Splitt. Auf mit Kehrmaschinen befahrbaren Radwege wird ausschließlich Schnee geräumt.

Die BSR rückt mit ihren Räum- und Streufahrzeugen und MitarbeiterInnen im Schichtdienst ausm wenn nötig sogar rund um die Uhr. VerkehrsteilnehmerInnen können die BSR unterstützen, wenn sie Winterdienstfahrzeugen ein schnelles Durchkommen ermöglichen und mit einem an die Witterung angepasstes Fahrverhalten zur Verkehrssicherheit beitragen.

Winterdienst: Räum- und Streufahrzeug der BSR
Winterdienst:Räum- und Streufahrzeug der BSR - Foto: Pressestelle BSR

Schnee- und Glättebeseitigung durch Anlieger und Grundstückseigentümer

Doch wie steht es mit den Gehwegen, mit Privatwegen und all den Flächen, auf denen Anwohner und Bürger vor Glättegefahren geschützt werden müssen, und für die private Anlieger, Grundstückseigner und Immobilien- und Hausverwaltungen zuständig sind?

Das Räumen und Streuen von Gehwegen , egal ob privat oder öffentlich, ist Pflicht der Anlieger und der Grundstückseigentümer. Gleiches gilt für den Winterdienst in Privatstraßen. Die Pflicht ist im Berliner Straßenreinigungsgesetz geregelt, das am 11. November 2010 mit der 7. Novelle des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) wichtige Neuregelungen traf.

Anforderungen an die Räumbreite

Auf Gehwegen in Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 ist der Winterdienst in einer Mindestbreite von 1,5 Metern und bei Gehwegen mit einer geringeren Breite als 1,5 Meter in der Gesamtbreite durchzuführen. In allen übrigen Straßen ist der Winterdienst in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch 1 Meter, durchzuführen. Erfordert das Fußgängeraufkommen auf stärker frequentierten Gehwegen eine größere Fläche, so ist eine entsprechend breitere Bahn zu schaffen; das Nähere wird durch Rechtsverordnung der für den Umweltschutz zuständigen Senatverwaltung geregelt.

Mülltonnen und Hydranten nicht vergessen!

Das Befreien der Gehwege von Schnee und Eis dient hierbei nicht nur der Sicherheit von Passantinnen und Passanten sowie Mieterinnen und Mietern. Es ist auch wichtig, um der Müllabfuhr einen sicheren Zugang zu den Mülltonnen zu ermöglichen. Die BSR bitte alle Grundstückseigentümer, dafür zu sorgen, dass die Wege zu den Mülltonnen bis sechs Uhr morgens mindestens in Breite eines Müllbehälters schnee- und eisfrei sind.

Die Berliner Feuerwehr erinnert Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeister daran, unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freizuhalten. Im Straßenreinigungsgesetz ist die Pflicht unter § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 zur Freihaltung der Hydranten festgeschrieben.

Hinweisschild für einen Hydrant
Hinweisschild für einen Hydrant: 3,5 Meter vor dem Schild, 4,5 Meter nach rechts

Bei Schadensfällen kann teuer werden: ein Geschädigter kann Schadenersatz gegenüber dem zur Schnee-Räumung Verpflichteten geltend machen.

Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem „H“ für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

Winterdienst: Wer ist räum- und streupflichtig?

Die Pflicht zur Schnee- und Glättebekämpfung auf Gehwegbereichen haben nach dem Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) die Anlieger einer öffentlichen Straße. Anlieger sind:

– Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen
– Erbbauberechtigte, Nießbraucher beziehungsweise Nießbraucherinnen
– Inhaber von im grundbuchlich vermerkten Nutzungsrechtn (z.B.“Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“).

In Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs sind die EigentümerInnnen in der Pflicht.

Mit der 7. Novelle des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) von 11. November 2010 waren Wichtige Gesetzesänderungen verbunden, die noch nicht genügend bekannt sind. Die Regeln wurden aufgrund des langen schneereichen Winters 2009 getroffen, in dem viele Räumdienste versagten, und wochenlang Glatteis auf den Gehwegen vorzufinden war.

Die Regelung zu Verantwortung und Umfang der Räum- und Streupflicht wurden verschärft:

Anstelle der alten Beschreibung des Winterdienstes als Winterglätte- und Schneebekämpfung wird nunmehr klargestellt:
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung, das Abstreuen von Winter- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln sowie die Beseitigung von Eisbildungen- Die Begriffe Eisglätte und Eisbildungen werden im Gesetz definiert.

Der Umfang der Räum- und Streupflicht erfordert, Gehwege in für den Fußgängerverkehr erforderlicher Breite unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall jeweils in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen.
Schnee- und Eisglätte sind unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen, bei Bedarf ist das auch zu wiederholen. Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Neben Hydranten sind auch Zugänge zu Fernsprechzellen, Notrufsäulen, Aufzügen, Briefkästen und Parkautomaten von Schnee und Eis freizumachen. Bei Bedarf sind die Maßnahmen zu wiederholen.

Eisglätte im Sinne des Gesetzes

Eisglätte im Sinne des Gesetzes ist durch Eisregen oder überfrierende Nässe gebildetes Glatteis. Eisbildung ist eine darüber hinausgehende, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Schneeräumung durch festgefahrenen oder -getretenen Schnee entstandene Eisschicht. Dauert der Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, ist der Winterdienst bis 7:00 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9:00 Uhr durchzuführen.

Bei der Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen ist die Verwendung jeglicher Auftaumittel (z.B. Salz, Harnstoff und anderes) ausnahmslos verboten!

Schneetag in Berlin am 10.12.2012
Schneetag in Berlin am 10.12.2012

Übernahme der Räum- und Streupflicht durch Dritte

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Verantwortlichkeit bei der Beauftragung Firmen für die Schnee- und Glättebeseitigung. In der Vergangenheit haben viele Firmen beim Schneeräumen versagt, weil sie nicht genügend Mitarbeiter mobilisieren konnnten. Bislang konnten Anlieger durch „Übertragung an Dritte“ ihre Verantwortung an die Firmen delegieren.
Die Neuregelung des Strassenreinigungsgesetzes belässt die Verantwortung beim räumungspflichtigen Anlieger und zwingt nun dazu, die die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes selbst zu kontrollieren.

Da die Berliner Ordnungsämter nur wenige Mitarbeiter für die Kontrolle des Winterdienstes einsetzen, sind in der Vergangenheit kaum Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen geschrieben worden. Überdies hat im letzten Winter die Winterbekleidung für die Ordnungsamtsmitarbeiter gefehlt, weil eine Ausschreibung fehlschlug. So blieben viele Mängel ohne Beanstandung, nur Anwohner und Fußgänger ärgerten sich. Und nur bei Stürzen und Verletzungen mußten die Krankenkassen im Nachgang Schadensersatz für ihre Versicherten einfordern.

In diesem Winter sind die Ordnungsämter jedoch besser vorbereitet, und sind in der Lage, Gehwege und die Schnee- und Glättebeseitigung zu überwachen. Auch die Berliner Polizei überwacht die Räumungspflicht.

Bußgelder und zivilrechtliche Haftung

Im Ernstfall kann es teuer werden: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Pflicht zur Schnee- und Glättebekämpfung nicht nachkommt oder unzulässige Auftaumittel verwendet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem sind bei angeordneten Ersatzvornahmen die Kosten der durchgeführten Maßnahmen zu bezahlen“ (StrReinG).

Was viele Grundstücksbesitzer nicht wissen: bislang trat die Betriebshaftpflichtversicherung der beauftragten Schneebeseitigungs-Firmen bei Glätteunfällen beim Schadensersatz ein. Doch wenn die Firma ihren Auftrag versäumt, tritt der Anlieger und Räumungspflichtige an dessen Stelle.

Um den möglichen Schadensersatz bei Glätteunfällen mit Knochenbrüchen, Verdienstausfall und Reha-Maßnahmen abzuwenden, ist es zweckmässig, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Der Grund: „die bisherige Möglichkeit, die Übernahme der Winterdienstpflicht dem Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, anzeigen zu können, um die öffentlich-rechtliche Verantwortung wirksam auf einen Dritten (zum Beispiel Winterdienstfirma) übertragen zu können, ist entfallen.“

Winterwetter und aktuelle Schneelage

Wer sicher gehen will, ob die Wetterlage eine Räumbereitschaft erforderlich macht, kann sich bei den Wetterdiensten und deren Schnee- und Eiswarndiensten im Internet informieren.
Die detaillierteste, weil stadtteilbezogene Auskunft kommt übrigens von der BSR, die den Wetterdienst Meteomedia als Partner hat. Auf der Internetseite www.bsr.de/BSR_Winterwetter.php kann man jeweils die geltende Einsatzplanung aktuell nachlesen.

Weitere Informationen:

Häufig gestellte Fragen zum BSR-Winterdienst: www.bsr.de

Bürger-Service*: Winterdienst (Schnee- und Glättebekämpfung): www.berlin.de

Neue Regeln zum Winterdienst: www.berlin.de

* Hinweis:
Beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben des BA Lichtenberg können ggf. auf Antrag ganz oder teilweise Ausnahmen von der Reinigungsverpflichtung der Anlieger bei unzumutbare Härten zugelassen werden.

m/s