Freitag, 19. April 2024
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Altkleidersammelcontainer

Interessenbekundungsverfahren:
Altkleidersammelcontainer

BA Pankow informiert

Das Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Genehmigungen von 20 Standorten für Altkleidersammelcontainer auf öffentlichem Straßenland im Bezirk Pankow hat begonnen.

Der Bezirksstadtrat und Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice, Dr. Torsten Kühne (CDU), teilt mit: „Das Bezirksamt Pankow von Berlin beabsichtigt, die nach der Straßenverkehrsordnung und dem Berliner Straßengesetz erforderlichen Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern an 20 Standorten auf öffentlichem Straßenland zu erteilen.

An den Standorten sollen jeweils ein Sammelcontainer für Alttextilien und – bei getrennter Sammlung – ein weiterer Sammelcontainer für gebrauchte Schuhe genehmigt werden.

Zur Vergabe der erforderlichen Standortgenehmigungen ist im Ordnungsamt Pankow ein Interessenbekundungsverfahren in Gang gesetzt worden.

Interessentinnen/Interessenten sind aufgefordert, ihre konzeptionellen Vorstellungen darzulegen, Nachweise über ihre Zuverlässigkeit zu erbringen und möglichst Referenzen über Tätigkeiten in einem entsprechenden Segment vorzuweisen.

Unter der nachstehenden Adresse können weitere Informationen zu den Anforderungen und Standorten abgefordert werden. Hier ist auch eine Einsichtnahme in die Unterlagen des Interessenbekundungsverfahrens möglich. Die genehmigungsfähigen Standorte sind bereits veröffentlicht worden und können unter http://asurl.de/8k9 eingesehen werden.

Für die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Dienststelle:
Bezirksamt Pankow von Berlin,Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice,
Ordnungsamt, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin,

Telefon: (030) 90295- 6248 oder -6206
Telefax: (030) 90295- 5063
Mail: ordnungsamt@ba-pankow.verwalt-berlin.de

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens zum 14. März 2014 im Ordnungsamt Pankow eingegangen sein.
Die Genehmigungen werden öffentlich-rechtlich erteilt und sind gebührenpflichtig.

Bei dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigungen besteht nicht.
Etwaig entstandenen Kosten können InteressentInnen nicht erstattet werden.

Das Bezirksamt Pankow behält sich ebenfalls vor, das Interessenbekundungsverfahren zu beenden, ohne eine Genehmigung zu erteilen.

m/s