Das Bezirksamt Pankow hat am 18.12.2018 beschlossen, bis 2030 grundsätzlich keinen Gebrauch von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung von Verträgen in der Anlage Blankenburg zu machen.
Sofern die (teilweise) Inanspruchnahme von Parzellen für die Verbreiterung von Wegen oder anderen Maßnahmen der verkehrlichen, technischen, sozialen und grünen Infrastruktur notwendig werden, ist dies vorrangig im Verhandlungswege und erforderlichenfalls über ordentliche Kündigungen zu erreichen.
Dazu Bezirksbürgermeister Sören Benn (Die Linke): „Das Bezirksamt setzt sich damit nicht in Widerspruch zu den Planungen des Landes, deren konkrete Ausprägung bezüglich der Anlage Blankenburg erstens offen ist und zudem eine tatsächliche Inanspruchnahme von relevanten Flächen der Anlage im Ergebnis der Planungen vor 2030 nicht ernsthaft zu erwarten steht.
Daher ist es im Interesse aller Seiten, durch eine Verlängerung des Investitionsschutzes weitgehende Planungssicherheit für einen angemessenen Zeitraum herzustellen. Dies dient in erster Linie der Sicherung von Lebensperspektiven wie auch einer weiteren sinnvollen und wirtschaftlichen Nutzung sonst absehbar brachfallender Parzellen.“
Das Bezirksamt wird als Vermieter alle Nutzer der Parzellen in geeigneter Form über den grundsätzlich einseitigen Kündigungsschutz informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass damit kein Verzicht auf weitere, städtebaulichen Planungen verbunden ist. Während der Laufzeit des Kündigungsschutzes soll daran gearbeitet werden, die Situation der eingeschränkten Befahrbarkeit u.a. für Rettungsfahrzeuge sukzessive zu verbessern.
Pressemitteilung Bezirksamt Pankow | 19.12.2018