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Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung

Rathaus Pankow

Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung
Erster Beteiligungsworkshop am Dienstag, dem 1. Oktober 2019

Das Büro für Bürgerbeteiligung lädt im Rahmen des Leitlinienprozesses für BürgerInnenbeteiligung zum ersten Workshop am Dienstag, dem 1. Oktober 2019 um 18 Uhr im Emma-Ihrer-Saal des Pankower Rathauses, Breite Str. 24-26, 13187 Berlin, ein. Nach der Auftaktveranstaltung vom 20. September 2019 geht der Prozess jetzt weiter.

Der Workshop evaluiert die Erfahrungen mit Beteiligungen im Bezirk und entwickelt erste Lösungsstrategien für künftige, erfolgreiche Beteiligung. Die Ergebnisse des Workshops werden aufbereitet, um der Bezirksverwaltung konkrete Aufgaben zu stellen und bilden die Grundlage für das zukünftige gemeinsame Miteinander zwischen BürgerInnen, Verwaltung und Politik. Auf www.mein.berlin.de wird der Prozess live und digital begleitet: https://mein.berlin.de/projects/entwicklung-von-leitlinien-zur-burgerbeteiligung-u/

Kinderbetreuung wird bei Bedarf eingerichtet. Um eine verbindliche Anmeldung unter leitlinien@ag-urban.de wird gebeten. Ein Einstieg in den Prozess ist jederzeit möglich.

Bei Fragen steht Christian Büttner vom Büro für Bürgerbeteiligung im Rathaus Pankow zur Verfügung:
Tel.: 030 90295-2723, E-Mail: spk@ba-pankow.berlin.de.

Pressemitteilung Bezirksamt Pankow | 25.09.2019


Transparenz, eingeladene Öffentlichkeit, Presseöffentlichkeit und Allgemeinöffentlichkeit

Im Rahmen der Digitalisierung der Stadtinformationen treten Verschiebungen im Verhältnis Stadtverwaltung, Bürger, Presse und Öffentlichkeit auf. Informationsvielfalt, Komplexität der Zusammenhänge und die Tiefe der Informationen stoßen an Grenzen der Aufnahmefähigkeit und Vermittelbarkeit.

Lokale Presse kann dies weder personell noch finanziell in angemessener Weise erfassen, abbilden und vermitteln. Der nach der Verfassung im Rahmen der Pressefreiheit vorgesehene Kontrollauftrag kann nicht mehr angemessen wahrgenommen werden.

Bürgerbeteiligungen finden daher in Berlin zunehmend nur mit „betroffenen und interessierten“ Öffentlichkeiten und aktiven Lobbies statt, die in der Regel zu klein sind, um ökonomische Medienreichweiten aufzubauen, die Pressearbeit noch tragen können.

Die Senatskanzlei hat dies offenbar schon erkannt, denn der Konsortialvertrag mit der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG. für den Internetauftritt berlin.de wurde gekündigt, weil das Gesamtkonzept und das Mediennutzungsverhalten unzureichend funktioniert und Grauzonen ohne Besucher aufweist.

Der Lobby-Shift in der Bürgerbeteiligung

Verwaltung, von der verfahrensleitenden Stelle finanzierte Moderatoren und zufällige „eingeladene und interessierte“ Öffentlichkeiten haben damit die inhaltliche Führung über die Bürgerbeteiligungs-Verfahren. Nicht beteiligt sind die Allgemeinheit und ggf. übergeordnete Schutz- und Gestaltungsinteressen von zukünftigen Planungsbetroffenen. Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehenen Abwägungsgebote werden u.U. in Bürgerbeteiligungsverfahren „zufällig“, „in Unkenntnis“ oder „von interessierter Seite“ ausgeklammert.

Das kann z.B. konkret bedeuten:
Der Klimawandel wird in der Bauleitplanung nicht ausreichend berücksichtigt, weil der im gesamten Nordostraum Berlins vorhandene Wassermangel übersehen wird, oder weil unbeabsichtigt wichtige oberflächennahe Grundwasserleiter durch Erschließungen unterbrochen werden.
Strategische Versäumnisse in der Stadt- und Verkehrsplanung werden ggf. übertüncht und nicht, oder zu spät korrigiert. Letzlich werden durch Zustimmung zur Nachverdichtung Hitzetote in Kauf genommen, die erst in der nachfolgenden Generation auftreten.

Die Herstellung von Transparenz, eingeladener Öffentlichkeit, entscheidungsbefugter politisch-repräsentativer Öffentlichkeit und
Allgemeinöffentlichkeit liegt künftig allein in der Hand der Verwaltung und der Moderatoren. Diese müssen Fachkunde und Zukunftsinteressen und Schützgüter vertreten, mit Argumenten, die aber nur noch an die „enge Verfahrensöffentlichkeit“ gelangen, oder erst spät bei der Planfeststellung zum Genehmigungshindernis werden.

Aus Bürgerbeteiligung wird Bürger-„Innen-Beteiligung“ für Insider.

Ersatzöffentlichkeit und Allgemeinöffentlichkeit

Mit dem Rückzug der lokalen Presse sind die interessierten Bürgerinnen und Bürger selbst gefragt, eine im Rahmen der Kommunalverfassung angemessene Ersatzöffentlichkeit herzustellen, die zunächst über isolierte lokale Blogs und lokale Demonstrationen und stadtweit finanzierte Initiativen angestoßen werden. Die lokale Politik wird dabei aber immer mehr überlastet und muss immer mehr staatlich finanziertes Personal einsetzen. Entscheidungskompetenz und Entscheidungstempo schwinden dabei, mit z.t. irreparablen Verzugsfolgen und Verzugsschäden.

Interessen der Gesamtplanung und fachlich gebotene Systemzusammenhänge werden damit nach und nach immer mehr ausgeblendet, weil es keinen Akteur für allgemeine Stadtplanung und Gesamtplanung gibt.

Mehr Informationen:

Aus lokaler Presse wird ein digitales Citizens Network:

anzeigio – Magazin für SmartCity, eCommerce und Digitalisierung der Stadt & Citizens Network

info@anzeigio.de | akkreditierung@anzeigio.de

m/s