Freitag, 28. März 2025
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Bewerbungsschluss für Polizistenausbildung ab Frühjahr 2020

Polizei Berlin

Die Polizei Berlin teilt mit, dass Bewerbungen für den Einstellungsjahrgang Frühjahr 2020 nur noch bis zum 30. September 2019 über das Online-Bewerbungsportal angenommen werden. Der Stichtag entscheidet über einen früheren Berufssstart.

Wird der Termin verpasst, muss bis zum Herbst 2020 gewartet werden. Dann beginnt der nächstfolgende Ausbildungsjahrgang.

Bewerbungsbeginn für den Ausbildungsstart im Herbst 2020

Ab dem 1. Oktober 2019 öffnet dann das Online-Bewerbungsportal wieder für Bewerbungen. Bewerben kann man sich dann für den Einstellungsjahrgang Herbst 2020. Interessierte haben die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei Berlin zu bewerben. Eingestellt werden voraussichtlich insgesamt 312 Anwärter/innen im mittleren Dienst der Schutzpolizei, darunter auch Lebensältere (30 – 39 Jahre) sowie 210 Anwärter/innen im gehobenen Dienst der Schutz- und 90 im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Bei erfolgreicher Absolvierung des Einstellungstests sowie der ärztlichen Untersuchung beginnen beide Ausbildungszweige dann am 1.Oktober 2020.

Bewerber/innen für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei können im Online-Bewerbungsbogen vermerken, dass die Bewerbung auch für den mittleren Dienst berücksichtigt werden kann. Bei Bewerbungen für die Kriminalpolizei kann der Wunsch angegeben werden, auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt zu werden.

Einstellungsvoraussetzungen der Polizei Berlin:

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines Mitgliedslandes der
EU (für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – einfach
bei unserer Berufsinfo, Tel. 030-3323003 oder 030-4664-793260, nachfragen)
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw mit Schaltgetriebe (muss spätestens während
der Ausbildung erworben werden)
Fähigkeit, mindestens 200 Meter ohne Unterbrechung schwimmen zu können
und Vorlage eines entsprechenden Nachweises
Nachweis, dass man den körperlichen Anforderungen des anspruchsvollen
Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen ist
Bestehen der Einstellungsprüfung
Bestehen der polizeiärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
einwandfreier Leumund (insbesondere keine Vorstrafen)
Einhaltung der Vorgaben zu Tätowierungen und anderen Körpermodifikationen
(siehe Hinweise auf der Homepage: http://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/)
Zusätzlich für den mittleren Dienst der Schupo:
Schulabschluss: mindestens erweiterte Berufsbildungsreife
16 bis 29 Jahre alt
oder 30 – 39 Jahre alt (lebensältere Bewerber/innen), dann zwingend mit
Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit
Zusätzlich für den gehobenen Dienst der Schupo/Kripo
Schulabschluss: mindestens die Fachhochschulreife oder gleichwertig
max. 31 Jahre alt

Details und Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Berlin.

m/s