Berlins Innensenator Andreas Geisel hat sich ganz offensichtlich nach einem schweren und belastenden Start in seinm Amt gut eingearbeitet. Heute konnte ein für die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr wichtiger Schritt getan werden, der vor allem in den U-Bahnen und in den Nachtzeiten „Breitenwirkung und Tunnelwirkung“ entfaltet.
Auf dem Bahnhof Alexanderplatz unterzeichneten Innensenator Andreas Geisel, BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Evelyn Nikutta und der Polizeipräsident von Berlin, Klaus Kandt, eine Kooperationsvereinbarung für die Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Diese sieht ab heute wieder den Einsatz von gemeinsamen Streifen – bestehend aus Dienstkräften der Polizei Berlin und des BVG-eigenen Sicherheitsdienstes – an sieben Tagen in der Woche auf den Bahnhöfen vor.
Die bereits bestehende, enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der BVG wird weiter gestärkt und erweitert.
Polizei Berlin mit mehreren Ansätzen im ÖPNV unterwegs
Bereits heute sorgt die Polizei im ÖPNV auf unterschiedliche Weise für Sicherheit: Mit verdeckten Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität; verdeckten Maßnahmen zur Bekämpfung des Taschendiebstahls; Unterstützung der BVG bei Schwerpunktkontrollen (durch BVG angemeldete Fahrscheinkontrollen); gemeinsame Präventionseinsätze und mobilen Präsenzmaßnahmen. Für Randalierer, Kriminelle und potentielle Gewalttäter besteht daher eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, unter den Fahrgästen auch auf zivile Polizeibeamte zu treffen. Die Kameraüberwachung tu ein Übriges: alle bisher per öffentlicher Fahnung gesuchten Personen wurden identifiziert und gefasst.
Objektiv ist der ÖPNV sicher – nur manche Täter halten sich nicht daran
Innensenator Andreas Geisel sagte dazu: „Der Berliner ÖPNV ist sicher. Dennoch kommt es immer wieder zu schrecklichen Einzelfällen, die Auswirkungen auf das persönliche Sicherheitsempfinden der Menschen haben. Das nehme ich sehr ernst und will deshalb das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserer Stadt verbessern. Dazu gehört eindeutig die Präsenz von Polizei im öffentlichen Nahverkehr. Die rot-rot-grüne Koalition hat beschlossen, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Dafür stehe ich als Innensenator.“ Für diese klaren Worte bekommt Geisel auch bereits Lob von Fahrgästen und Nachtschwärmern.
BVG-Chefin hat Qualität und Sicherheit im Blick
Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „Die Vertragsunterzeichnung gibt mir die Gelegenheit, mich einmal bei allen Berliner Polizistinnen und Polizisten sehr herzlich für ihr großes Engagement für unsere Stadt zu bedanken. Sie alle machen einen tollen Job. Danke auch an Senator Geisel, der – wie versprochen – schnell und unkompliziert diesen Vertrag ermöglicht hat. Unsere gute Zusammenarbeit mit der Polizei wird jetzt noch enger. Auch dank dieser erfolgreichen Kooperation ist das Sicherheitsniveau im Berliner Nahverkehr bereits sehr hoch. Für uns ist es aber genauso wichtig, dass unsere Fahrgäste sich bei uns auch weiterhin wohl und sicher fühlen. Mehr als eine Milliarde Fahrgäste im Jahr verlassen sich auf uns. Und in der wachsenden Stadt wollen und werden auch wir weiter wachsen.“
Polizeipräsident lobt Kooperation und schnelle Aktionsmöglichkeiten
Berlins Polizeipräsident Klaus Kandt: „Ich freue mich sehr, dass die schon lange bestehende sehr gute Partnerschaft zwischen der BVG und der Polizei Berlin mit der heute unterzeichneten Vereinbarung noch einmal entscheidend intensiviert werden kann. Gemeinsam werden wir uns mit den Doppelstreifen an jedem Tag der Woche sowohl tagsüber als auch am Abend dort aufhalten, wo nach unseren Erkenntnissen aus dem Kriminalitätslagebild die Anwesenheit der gemeinsamen Streifen erforderlich ist. Die Kolleginnen und Kollegen werden präsent und ansprechbar sein, um das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken. Ausdrücklich bedanke ich mich für die hervorragende Zusammenarbeit, die sich beispielhaft in der gemeinsamen Arbeit in der Sicherheitsleitstelle und bei der reibungslosen Kommunikation im Bereich der U-Bahnen zeigt, wo uns die Nutzung des BVG-Digitalfunknetzes ermöglicht wird.“
Wie sieht die Koperationsvereinbarung aus?
In der Kooperationsvereinbarung werden die folgenden Punkte geregelt:
1. Steigerung der Sicherheit
Unter Nutzung der jeweiligen Kompetenzen und der gegenseitigen Unterstützung soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung umfassend gewährleistet werden. Die Polizei Berlin und die BVG verpflichten sich dazu, die Präsenz im ÖPNV im Allgemeinen und an gemeinsam festgestellten Brennpunkten zu verstärken.
2. Gemeinsame Streifen
Die Mitarbeitenden der Polizei Berlin und des BVG-eigenen Sicherheitsdienstes führen zukünftig gemeinsame Streifen durch. Die gemeinsamen Streifen sollen Straftaten verhindern bzw. aufklären und das persönliche Sicherheitsempfinden steigern. Die zielgerichteten Präsenzmaßnahmen dienen weiterhin der Gefahrenabwehr sowie der Beseitigung und Ahndung von Ordnungsstörungen/-widrigkeiten und der Verfolgung von Straftaten.
3. Digitalfunk
Um bei polizeilichen Einsatzmaßnahmen die reibungslose und direkte Kommunikation zwischen den Einsatzkräften der Polizei Berlin über den BOS-Digitalfunk gewährleisten zu können werden durch die BVG die infrastrukturellen Voraussetzungen innerhalb des BVG-Netzes geschaffen und durch die Polizei die hierfür erforderliche Digitalfunksystemtechnik bereitgestellt.
4. Sicherheitsleitstelle
Zur Unterstützung der Einsatzmaßnahmen muss eine reibungslose, direkte Kommunikation zwischen der Polizei Berlin und der Sicherheitsleitstelle der BVG gewährleistet werden. Der Polizeiarbeitsplatz in der Sicherheitsleitstelle der BVG hat sich in diesem Zusammenhang bewährt, so dass auch diese Art der Zusammenarbeit zukünftig noch stärker genutzt werden soll.
5. Videotechnik
Die BVG und die Polizei Berlin nutzen Videotechnik (Videoüberwachung und -aufzeichnung) im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes. Neben der Gefahrenabwehr ist im Rahmen der Strafverfolgung die möglichst schnelle Identifizierung von Tatverdächtigen von besonderem beiderseitigem Interesse.
6. Lage/Auswertung
Für die Zusammenarbeit im Sinne dieser Kooperationsvereinbarung ist ein regelmäßiger und anlassbezogener Informationsaustausch zur Aus- und Bewertung der Berliner Sicherheitslage unabdingbar. Auf Basis gegenseitiger Lagebilderkenntnisse stimmen sich die Polizei Berlin und die BVG über Sicherheits- und Einsatzmaßnahmen ab.
7. Aus- und Fortbildung
Durch die Vermittlung grundsätzlicher Belange und Bedürfnisse der Kooperationspartner, als auch durch das Angebot von Fachthemen, soll ein größtmögliches Verständnis für eine Zusammenarbeit geschaffen und ausgebaut werden.
Mit der umfassenden Maßnahme haben Polizei Berlin und BVG ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV enorm verstärkt. Die offene Kommunikation zeigt auch auf: Sicherheit und Sicherheitsgefühl hängen vom Zusammenspiel vieler Faktoren und Einzelmaßnahmen und guter Kommunikation ab. Sicherheit ist daher kein „Zustand“, sondern ein Ergebnis vieler Prozesse, bei denen auch Fahrgäste durch ihr Verhalten und im Ausnahmefall durch Zivilcourage mitwirken können.
Fünf Teams von BVG und Polizei Berlin werden jetzt täglich zusätzlich für noch mehr Sicherheit sorgen.
Mehr Informationen:
Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Pressemitteilung vom 24.02.2017