Die juristische Schlacht zwischen den letzten kampferprobten Mietern in der Kopenhagener Stra0e 46 und „Gierig-Investor“ Christmann-Gruppe ist in eine weitere Runde gegangen. Nach mehreren abgewiesenen Mieterhöhungsklagen und vier erfolglosen Räumungsklagen entsteht aus dem nunmehr ins vierte Jahr gehenden Fall ein bundesweiter Präzedenzfall.
Bei der gestrigen Verhandlung ging es um die Umlage der Kosten für einen Fahrstuhl und Fenster nach einer „energetischen Modernisierung“. 502,-€ monatliche Mieterhöhung sollen die letzten Altmieter der Kopenhagener 46 nun alleine für einen Fahrstuhl zahlen, der für sie im 1.OG aber nicht nutzbar ist. Ferner sollte damit eine überhöhte Modernisierungsumlage für neue Fenster gezahlt werden.
Die Heizenergie-Ersparnis der neuen Fenster würde rund 300 Jahre Zeit bis zur Amortisation der Einbaukosten dauern. Dies deutet auf ein Mißverhältnis von angesetzten Baukosten und tatsächlichen Kosten hin.
Im Fall der Christmann-Gruppe ist das ggf. sogar strafrechtlich relevant, denn Planung, Bauleistung und Investor-Gesellschaft werden als Cluster tätig, in den die Investoren in beherrschend tätig sind, und ggf. sogar verbotswidrige Koppelgeschäfte mit sich selbst abgeschlossen haben, um utopisch hohe Mietforderungen von über 2.960 €/Monat nach Modernisierung für eine Altbauwohnung zu berechnen.
Kostenumlage für Fahrstuhl im ersten Stock zu hoch
Schon im Vorfeld er Verhandlung hatte der vorsitzende Richter bereits auf ein kritisches Urteil des Landgerichts gegenüber der Rechtmäßigkeit einer überhöhten der Umlage hingewiesen. In der Verhandlung gestern wurde die vom Eigentümer begehrten Mieterhöhung von mehr als 500,-€ monatlich für den Einbau neuer Fenster und eines Aussenfahrstuhls abgewiesen..
Amtsrichter Dr. Rummler bezeichnete auch eine begehrte Kostenumlage von monatlich mehr als 200,-€ für einen im 1.Stock nicht nutzbaren Aufzug als „absurd“ und wies die Fordeung schon zum Verhandlungsauftakt ab. Dieser Schritt entfaltet womöglich auch eine über den Einzelfall hinausgehende Wirkung, der Bewohner im EG und 1.OG. vor einer Kosteninanspruchnahme für Fahrstühle entlastet.
Die massiv überzogenen Baukosten waren diesmal am Beispiel Thema Fenster zum Gegenstand der Verhandlung. Hierzu wurden neue gerichtlichen Gutachten in Auftrag gegeben.
4 Jahre juristischer Schlagabtausch – Staatsversagen in der Wohnungspolitk
Der Fall Kopenhagener Straße 46 zeigt in besonderer Weise das Staatsversagen in der Wohnungspolitk in Deutschland auf. Eine Investorengruppe geht brachial und grenzwertig bei der Modernisierung vor. Zuerst wurde eine ganze Hausgemeinschaf mit 56 Mietern, davon viele Kinder, über ein Jahr lang unter eine winddichten Bauplane eingehaust. Dann wurden Subunternehmen und russischsprachige Handwerke auf der Baustelle gesichtet, die auch sicherheitsrelevante Arbeiten ausführten, und einen lebensgefährlichen Schornsteinabriss durchführten.
Danach wurden Mieter mit völlig überteuerten Mietforderungen aus dem Haus getrieben. Vor allem ältere Mieter gaben entnervt ihre Wohnung auf.
Auch Interventionen von Bundestagsabgeordneten und Bundesjustizminister Maas brachten kein Ergebnis. Das Grundproblem der Umlage der Modernisierungskosten nach § 559 BGB liegt in der volkswirtschaftlich unhaltbaren Lastenverteilung zwischen Kapitalanlegern und Mietern, die zu „lebenslangen Zins-Mietern“ werden, wenn sie in den Wohnungen bleiben. Das geht aber nur so lange gut, wie die Mietbelastungsquoten keine existenzgefährdende Größenordnung annehmen. In Berlin ist das längst der Fall, vor allem bei jenen Mietern, die nach Renteneintritt zu Sozialfällen werden, weil die Mietbelastung 30% der Netto-Renteneinkommen übersteigt.
Im Dezember wird das Zweite Deutsche Fernsehen das Thema aufgreifen: die Reportage im ZDF-Magazin“Frontal 21” am 12.12.2107 um 21 Uhr setzt sich mit skrupellosen Investoren und dem Totalversagen der Politik auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene beim Thema Wohnungspolitik auseinander.