Donnerstag, 24. April 2025
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Mülltonnen am Stiftsweg: das sagt das Ordnungsamt Pankow

Müllcontainer am Schukzaun

Am 1. April wurde ein Beitrag zum Thema „BSR-Mülltonnentage am Stiftsweg“ veröffentlicht. Das Thema war kein Aprilscherz, der Titel war aber eine Anspielung auf die beliebten und erfolgreichen BSR-Kieztage.
Der Artikel entstand auf Anregung eines Anwohners und gab dessen Beschwerde wieder.

Das Ordnungsamt Pankow reagierte am 7.4.2025 und brachte seine Darstellung, die hier ohne weiteren Kommentar wiedergegeben wird:

„Im Auftrag von Frau Anders-Granitzki, Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum, bitte ich um Richtigstellung Ihres Artikels.

Die Darstellung, dass das Ordnungsamt nicht tätig geworden sei, ist nicht korrekt.“

Stellungnahme des Ordnungsamtes Pankow

Die erwähnten Müllbehälter sind hiesigen Erkenntnissen zufolge auf dem Privatgelände der GESOBAU AG und nicht auf öffentlichem Straßenland abgestellt worden. Die GESOBAU AG wurde bereits am 8. Oktober 2024 vom Ordnungsamt über die Beschwerdelage der abgestellten Müllbehälter informiert. Laut BSR werden die Müllbe­hälter am Abholtag durch die GESOBAU AG an der besagten Stelle bereitgestellt und sind anschließend wieder an ihren üblichen Abstellort zu verbringen.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin behält sich vor, gegen die Grundstückseigentümerin ordnungsbehördlich vorzugehen, sollte es zukünftig auf der privaten Grundstücksfläche weiterhin zu Verunreinigungen und Müllablage­rungen kommen. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Umwelt- und Naturschutzamt, das bereits entsprechend in Kenntnis gesetzt wurde. Auch das Ordnungsamt wird weiterhin vor Ort kontrollieren.

Zusätzlich ist der Meldeweg über das Ordnungsamt nicht „umständlich“. Hierfür stehen mehrere Zugangswege zur Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) wie etwa die E-Mail-Adresse ordnungs­amt@ba-pankow.berlin.de oder das Anliegen-Management-System „Ordnungsamt-Online“ (über den Webbrowser oder als Mobile App) zur Verfügung.

Unter der Rufnummer 90295-6244 ist die ZAB während der üblichen Büro­dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr) auch telefonisch zu erreichen.

Alle dort eingehenden Meldungen im Zusammenhang mit unerlaubten Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden zuständigkeitshalber an die BSR weitergeleitet, damit eine zeitnahe Reinigung der verunreinigten Örtlichkeiten erfolgen kann. In Pankow ist die BSR direkt an das Anliegen-Management-System angebunden, sodass dort eingegangene Meldungen vom Ordnungsamt schnell und unkompliziert an die BSR weitergeleitet werden können. Das von Ihnen verlinkte Angebot der BSR verweist im Übrigen selbst auf Ordnungsamt-Online.

Hinweise auf die unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes durch dauerhaft abgestellte Mülltonnen werden zuständigkeitshalber an das Straßen- und Grünflächenamt abgegeben. Bei der ZAB eingehende Hinweise auf Schädlingsbefall werden unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.“

Redaktioneller Hinweis:

Nach dieser Nachrichtenlage liegt es nun an der GESOBAU AG als „Zustandsstörer“, ihren Beitrag zur Behebung der von Anliegern als Missstand bezeichneten Umstände zu leisten. Eine journalistische Nachfrage wird nicht unternommen, weil es seitens der GESOBAU AG seit 13 Jahren kein konnektierbares Anzeigen- oder Mediabudget gibt. Somit gibt es auch keine verlässliche Finanzierungsgrundlage für einen inklusiven*, verfassungskonformen** „dauerbeobachtenden Lokaljournalismus“ zum sozialen Wohnungsbau des landeseigenen Unternehmens. Die geplante Rubrik „Stadtentwicklung“ wird daher bis zur Lösung der Finanzierungsfragen und Klärung einer Verfassungsbeschwerde noch nicht umgesetzt.

* inklusiv = niemand wird durch Paywalls oder Logins ausgeschlossen
** verfassungskonform = alle Bürger und Gäste der Stadt werden gleich informiert


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m/s