Montag, 07. Oktober 2024
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Neuer Geflügelpest-Sperrbezirk in Pankow

Stockente auf Eisscholle

Das Pankower Ordnungsamt hat einen neue Schutzmaßnahmen wegen Verdacht auf Geflügelpest beim toten Wildvogel im Bezirk Pankow angeordnet.

Am 15.02.2017 wurde bei einem im Bezirk Pankow von Berlin verendet aufgefundenen wildlebenden Vogel der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt.

Die Stockente wurde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes Pankow, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, am nördlichen Ufer des Weißen Sees in 13086 Berlin aufgefunden. Aus diesem Grund wurde in einem Radius von drei Kilometern um den Fundort des infizierten Wildvogels ein Sperrbezirk mit den folgenden Grenzen eingerichtet:

Norden/Nordwesten:
Prenzlauer Promenade, S-Bahntrasse, Bahnhofstraße, Heinersdorfer Straße, Blankenburger Pflasterweg

Osten:
Bezirksgrenze zum Bezirk Lichtenberg

Süden:
Danziger Straße, Landsberger Allee, Bezirksgrenze zum Bezirk Lichtenberg

Westen:
Granitzstraße, Berliner Straße, Schönhauser Allee

Für diesen Sperrbezirk gelten u.a. die folgenden Bedingungen: Für 21 Tage dürfen in diesem Bereich gehaltene Vögel und Bruteier aus dem Bestand nicht verbracht werden. Das zu Erwerbszwecken gehaltene Geflügel wird durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht regelmäßig klinisch und falls notwendig auch virologisch untersucht.

Hunde und Katzen: Freilaufverbot

Es ist sicherzustellen, dass im Sperrbezirk gehaltene Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen! Verstöße sind ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die übrige Bezirksfläche im Bezirk Pankow, welche nicht zum Sperrbezirk gehört, ist weiterhin Beobachtungsgebiet. Zum Schutz des Tierbestands muss weiterhin jegliches in Berlin gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und –märkten ist im Land Berlin untersagt.

Vorsicht und Umsicht bei toten Vögeln

Der zuständige Ordnungsamt wendet sich in einem Warnhinweis an die Öffentlichkeit:

„Wir bitten auch weiterhin alle Berlinerinnen und Berliner darum, alle tot aufgefundene Wasservögel oder auch andere Vogelarten, sofern es sich dabei um mehr als Einzeltiere handelt, unverzüglich dem für den Fundort zuständigen Bezirksamt zu melden.“

Weitere Informationen:

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Pankow von Berlin vom 16.02.2017 kann
auf der Internetseite des Ordnungsamtes Pankow eingesehen werden:

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m/s