Freitag, 29. März 2024
Home > Aktuell > Neues zum Abbau von Bürokratiekosten

Neues zum Abbau von Bürokratiekosten

Normenkontrollrat: Sozialversicherungsbeiträge

Die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen macht vielen Unternehmen Sorgen, denn die Fälligkeit wurde im Jahr 2006 auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorverlegt. Wirtschaftsverbände klagen seither über den hohen bürokratischen
Aufwand und den negativen Einfluss auf die Liquidität der Unternehmen. Vor allem Alleinnternehmer haben hier einen enormen bürokratischen Streßfaktor, weil sie zusätzlich ihre Kreditlinien strapazieren und aktuelle Zahlen mit der Hausbank abstimmen müssen.

Normenkontrollrat: Sozialversicherungsbeiträge
Normenkontrollrat: Projektbericht Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge“ – Foto: Presse/Fotolia

Der Nationale Normenkontrollrat hat sich intensiv mit diesem Problemkomplex beschäftigt, und nach Lösungen gesucht, um den Faktor „Bürokratiekosten“ in den Griff zu bekommen. Der Projektbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“ wurde in der letzten Wochen veröffentlicht, der aufzeigt, wie die Wirtschaft um 64 Millionen Euro jährlich entlastet werden kann.

Gemeinsamer NKR-Projektbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“

Der Nationale Normenkontrollrat veröffentlicht gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundeskanzleramt und dem Statistischen Bundesamt den NKR-Projektbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“. . Ziel des Projektes war es, Klarheit über die Kosten dieser Regelung zu gewinnen und mögliche Alternativen zu identifizieren.

„Mit Beharrlichkeit und Überzeugungskraft hat der Normenkontrollrat die tatsächlichen Folgekosten der Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge untersucht und Alternativen betrachtet. Jetzt ist endlich die notwendige Transparenz zu den Kosten hergestellt, um für ein emotionales Thema sachliche Lösungen zu finden“, erklärte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig.

Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist eine Pflicht, die Unternehmen jährlich 1,46 Milliarden Euro kostet. Insbesondere die Unternehmen, die zum Stichtag noch keine Klarheit über die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge haben und daher diese schätzen müssen, haben einen hohen Aufwand.

Der Bericht zeigt als beste Alternative das sogenannte ‚erleichterte Beitragsberechnungsverfahren’ (Verwendung des Vormonats als Berechnungsgrundlage, Differenzen zum Monatsende werden im Folgemonat verrechnet), das bisher nur als Ausnahme für Unternehmen mit besonders schwankenden Lohnsummen zulässig war.

Öffnung dieser Ausnahmeregelung für alle führt zu einer jährlichen Entlastung der Unternehmen von rund 64 Millionen Euro.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, einen Vorschlag zur gesetzlichen Umsetzung dieser Öffnung des ‚erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens’ für alle zu machen. Diese gesetzliche Regelung soll in das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geplante zweite Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen werden.

„Mit der Ausweitung des erleichterten Verfahrens auf alle Unternehmen werden die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 64 Millionen Euro jährlich verringert. Damit reduzieren wir den bürokratischen Aufwand, den die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursacht, um 80 Prozent, ohne die Liquidität der Sozialversicherungskassen zu verschlechtern“,
erklärte der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Prof. Dr. Helge Braun.

Über den Nationalen Normenkontrollrat

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat sorgt dafür, dass bei gesetzlichen Regelungen die Folgekosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung deutlich und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Diese Transparenz soll Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament helfen, sich die Konsequenzen bewusst zu machen, bevor sie entscheiden. Auf nationaler Ebene behält der Nationale Normenkontrollrat dabei auch den Vollzug von Gesetzen bei Ländern und Kommunen im Blick. International setzt er sich gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Ziel ist es, dass unnötige Bürokratie und gesetzliche Folgekosten begrenzt und abgebaut werden.

Weitere Informationen:

Projektbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“ PDF-Download-Link

www.normenkontrollrat.bund.de

a/m