Dienstag, 03. November 2026
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Öffentlichkeitsbeteiligung: Ausweisung von Windenergiegebieten in Berlin

Erneuerbare Energien

Vom 9. November bis einschließlich 12. Dezember 2026 findet gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden zur Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie in Berlin“ statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger Berlins sowie die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind aufgerufen, sich mit ihren Hinweisen und Stellungnahmen in den Planungsprozess zur Ausweisung von Windenergiegebieten einzubringen.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2025 erfolgt nun ein weiterer Beteiligungsschritt, in dem der überarbeitete Planungsstand erneut der Öffentlichkeit und den Behörden zur Kenntnis gegeben wird und erneut Stellungnahmen abgegeben werden können.

Die Flächenkulisse für Windenergiegebiete wurde auf nunmehr ca. 310 ha reduziert. Damit erfüllt das Land Berlin im ersten Schritt das gesetzliche Minimum von 0,25 % der Landesfläche (223 ha) bis Ende 2027. Die Flächenkulisse besteht nun aus insgesamt* vier Windenergiegebieten*, die in den Bezirken Pankow, Treptow-Köpenick und Spandau liegen. Es handelt sich um:

• Blankenfelde/Arkenberge (Bezirk Pankow)
• Buchholz Nord (Bezirk Pankow)
• Krummendammer Heide (Bezirk Treptow-Köpenick)
• Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (Bezirk Spandau)

Das Land Berlin muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2027 0,25 % und bis Ende 2032 0,5 % der Landesfläche für eine Windenergie-Nutzung nachweisen und planerisch sichern. Das entspricht etwa 446 ha.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung vom 30.10.2026

m/s