Donnerstag, 28. März 2024
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Ausbau der Panke

Planfeststellungsverfahren:
Ausbau der Panke

Planauslegung: Ausbau der Panke

Die Panke soll umfangreich renaturiert und naturnah ausgebaut werden. Dieser seit langer Zeit verfolgte Plan soll in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen entlang des gesamten Flußlauf realisiert werden. Das Vorhaben bedarf umfangreicher wasserrechtlicher, baurechtlicher und naturschutzrechtlicher Genehmigungen. Es liegt wegen seiner bezirksübergreifenden Planung in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Diese führt ein Planfeststellungsverfahren durch.

Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens wird eine gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer öffentlichen Planauslegung durchgeführt. Die Planunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen und die entscheidungserheblichen Unterlagen über Umweltauswirkungen, insgesamt 12 Leitz Ordner) liegen noch bis zum 28.7.2015 öffentlich aus.

Kurzbeschreibung des Vorhabens

Das Vorhaben befindet sich in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin und umfasst den Verlauf des Fließgewässers zwischen – der Pankemündung in das Nordhafenbecken bei km 10,55 des Berlin-Spandauer Schiff-fahrtskanals im Bezirk Mitte und – den Pölnitzwiesen im Bezirk Pankow (Stadtgrenze zum OT Zepernick der Gemeinde Panketal im Land Brandenburg).

Von dem ca. 17,6 km langen Berliner Gewässerabschnitt befinden sich etwa 23 % im Bezirk Mitte von Berlin und etwa 77 % im Bezirk Pankow von Berlin. Ungefähr bei km 4,2 verläuft die Panke unmittelbar an der Grenze des Bezirks Reinickendorf von Berlin.

Das Vorhaben umfasst den Fließgewässerausbau der Panke mit linienhafter Verbesserung der Gewässerstruktur im Sinne einer Renaturierung. Die Panke ist derzeit urban geprägt. Für den Gewässerlauf ist in Abschnitten die eigendynamische Entwicklung durch Umbaumaß-nahmen vorgesehen. Ein Laufentwicklungskorridor soll wiederhergestellt werden, teilweise auch eine Wiedererschließung von Wiesen und Wald zu Auen. Für Abschnitte in denen Flä-chen nicht zur Verfügung stehen, führt das Land Berlin strukturverbessernde Maßnahmen innerhalb der Bestandsgrenzen durch. Diese umfassen z.B. den Einsatz von Totholz, Gabio-nen, Störsteinen sowie Bepflanzungen.

Das Planungsgebiet teilt sich in die Planungsabschnitte Pa 01 bis Pa 16 ein, in denen die geplanten Maßnahmen detailliert beschrieben werden.

Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz -Wasserbehörde- führt für das o.g. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durch.

Panke Putzaktion - Foto Panke Info
Panke Putzaktion: Auch kleine Helfer machen mit! – Foto Panke Info

Auslegung der Planunterlagen
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.06.2015 bis 28.07.2015 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Auslegung erfolgt an folgenden Standorten:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3, 10179 Ber-lin (Lichthof, linker Seitenraum)
Montag bis Freitag 10.00 – 18.00 Uhr

Stadtteilbibliothek Buch, Wiltbergstraße 19 – 23, 13125 Berlin
Montag 13.00 – 19.00 Uhr
Dienstag 11.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 19.00 Uhr
Freitag 13.00 – 17.00 Uhr
Bibliothek am Luisenbad, Travemünder Straße 2, 13357 Berlin

Montag bis Freitag 10.00 – 19.30 Uhr

Pankebrücke Nordbahn
Pankebrücke Nordbahn – Foto: Sören Marotz

Einwendungen zum Planverfahren:
„1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 11.08.2015 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VIII D, Brückenstraße 6, 10179 Ber-lin, Fax-Nr. 030 / 9025 – 2983 oder während der Auslegung auch am Auslegungsort, Ein-wendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift, nicht aber elektronisch erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen, zudem ist die Einwendung mit dem Vor- und Zunamen und der Anschrift des Einwenders zu versehen.
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bei gleichförmigen Einwen-dungen deren Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch eine öffentliche Bekanntma-chung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.“

Die Einwendungsfrist endet am 11.8.2015.

Kommentar:
Die vorliegende Information wurde durch den Verein Panke.info übermittelt.

Weitere Information:

Zusätzlich sind die Planunterlagen ab dem 29.06.2015 im Internet veröffentlicht:
www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/ogewaesser/de/pfv.shtml

m/s