Sonntag, 03. November 2024
Home > Polizeiberichte > Polizeibericht 29.6.2013

Polizeibericht 29.6.2013

Polizeibericht 14.08.2016

Beschlagnahme eines Fahrzeuges eines Todesfahrers am 27.6.2013

Zu einem ungewöhnlichen Mittel griffen nun Polizei und Staatsanwaltschaft: Sie beschlagnahmten aufgrund eines richterlichen Beschlusses den Wagen eines Autofahrers, der sich trotz bereits eingezogenen Führerscheins fortlaufend hinter das Steuer setzte.

Der 24-Jährige verursachte am 2. Oktober 2012 einen Verkehrsunfall in Heinersdorf. Damals befand sich ein 57 Jahre alter Polizeibeamter mit dem Fahrrad gegen 21.40 Uhr in der Blankenburger Straße auf dem Heimweg. Dort wurde er von dem Autofahrer erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Kurz darauf konnten die Polizisten den zunächst von der Unfallstelle geflüchteten Fahrer des „VW Polo“ ermitteln. Der 24-Jährige musste sich wegen seiner Alkoholisierung einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein abgeben.

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, dass der Mann trotz des eingezogenen Führerscheins weiter mit seinem Wagen unterwegs sein soll, fuhren Beamte des Verkehrsdienstes der Polizeidirektion 1 gestern Vormittag zur Wohnanschrift des 24-Jährigen in die Münchehagenstraße in Karow. Dort beobachteten sie, dass der Mann sich wieder ans Steuer setzte und losfahren wollte. Der Verdächtige legte bei der Überprüfung offensichtlich gefälschte Dokumente vor, die ihm erlauben sollten, das Auto zu führen. Da der Mann bereits mehrfach ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss, aufgrund dessen das Fahrzeug, zu dem kein Versicherungsschutz bestand, beschlagnahmt wurde.

Verkehrsunfall in der Gleimstraße

Zu einem Verkehrsunfall kam es gestern Abend gegen 19.45 Uhr in der Gleimstraße in Prenzlauer Berg. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 43-Jähriger mit einem Kleintransporter vom Fahrbahnrand an, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Dabei übersah er einen 51-jährigen Mopedfahrer, der trotz einer Vollbremsung einen Zusammenprall nicht mehr verhindern konnte. Der Kradfahrer erlitt Platzwunden und Hautabschürfungen und kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

m/s