Der Berliner Senat will das Gastgewerbe, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft und den Einzelhandel auch im Jahr 2024 unterstützen. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland wird daher nicht erhoben. Es wurde ein besonderes öffentliches Interesse Berlins für einen Erlass durch die Bezirksämter bis zum 31.12.2024 festgestellt.
Die Regelung gilt gemäß § 8a der Sondernutzungsgebührenverordnung für die Bereiche Gastronomie (Herausstellen von Tischen einschließlich Stehtischen und Sitzgelegenheiten, Schankveranden), Einzelhandel (Herausstellen von Waren) und Veranstaltungsgewerbe (Straßenfeste und Veranstaltungen).
Das Bezirksamt Pankow hat auch beschlossen, auf die Sondernutzungsgebühren für die Zeit vom Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu verzichten.
Erlass und Erstattung der Sondernutzungsgebühren
Sondernutzungsgebühren, die für den Zeitraum Mai 2023 bis 31.12.2024 bereits bezahlt wurden, werden auf Antrag anteilig bzw. vollständig zurückerstattet, oder werden auf Antrag in bestimmten Fällen bei einem Folgeantrag auf Sondernutzung mit einer noch ausstehenden Gebühr verrechnet.
Diese Erstattungsanträge müssen im Kalenderjahr 2024 beim Straßen- und Grünflächenamte Pankow (SGA) eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden. Siehe Antragsformular zur Erstattung.
Bei einer neuen Antragstellung ab dem Januar 2024 werden die Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2024 erlassen. Es wird lediglich eine Verwaltungsgebühr erhoben. Ein Erstattungsantrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Bei einer Antragstellung zur Nutzung über den 31.12.2024 hinaus, wird eine Sondernutzungsgebühr wieder für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Auch hierfür ist eine Verwaltungsgebühr fällig.
Antragsbearbeitung erfordert Geduld
Manuela Anders-Granitzki., Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum, erklärte: „Mit dem Schreiben der Senatsverwaltung haben wir nunmehr eine verbindliche Grundlage für Veranstalter, Gastronomen und Einzelhändler, eine finanzielle Entlastung umzusetzen. Das begrüße ich ausdrücklich, um Arbeitsplätze im Bezirk zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Pankow weiter zu stärken. Bereits bezahlte Sondernutzungsgebühren werden auf Antrag für den betreffenden Zeitraum erstattet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.“
Regelung auch für Straßenfeste und Weihnachtsmärkte
Der Bezirk Pankow erhebt auch im Jahr 2024 keine Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste/Volksfeste/ Weihnachts-/Jahrmärkte. Veranstalter müssen allerdings dem Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, der Messe- und Kongresswirtschaft, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft angehören. Diese gewährten Vorteile sind direkt an die einzelnen Schausteller weiterzureichen und nachzuweisen.
Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — Veranstaltungsankündigungen inspirieren und laden ein! Mit Links & Shop-Links sind Besucherfrequenzen, Bar-Umsätze, eCommerce-Erträge und der Vorverkauf steuerbar.
Vier Wochen Vorankündigungszeit, Mehrsprachigkeit & Interkulturangebote werden empfohlen!*
info@anzeigio.de
*) Direktschaltung durch Veranstalter erforderlich!