Donnerstag, 18. April 2024
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Sonderregelung zum berlinpass verlängert

berlinpass

Der berlinpass wird in seiner jetzigen Form übergangsweise beibehalten. — Ferner wird der berlinpass bei Vorlage des Bewilligungsbescheides weiterhin vom Bürgeramt im schriftlichen Verfahren ausgegeben. Lediglich neue Anspruchsberechtigte müssen persönlich beim Bürgeramt vorsprechen.

Der berlinpass ermöglicht den vergünstigten Zugang zu Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten sowie zum Öffentlichen Nahverkehr und soll die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erleichtern. Anspruch auf den berlinpass haben Berlinerinnen und Berliner, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten erhalten.
Durch Rechtskreiswechsel im Sozialgesetzbuch II/XII können auch Geflüchtete aus der Ukraine den berlinpass bekommen.

Neuregelung 2023 wird vorbereitet
Ab Anfang 2023 wird das Verfahren für die Anspruchsberechtigten vereinfacht. Leistungsberechtigten Personen wird von der Leistungsstelle ein Berechtigungsnachweis übersandt. Eine Vorsprache beim Bürgeramt ist dann nicht mehr erforderlich.
Aus dem berlinpass wird dann die VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S.

Rechtzeitig vor Einführung des Berechtigungsnachweises und der VBB-Kundenkarte Berlin-Ticket S erhalten alle berechtigten Personen automatisch per Post eine ausführliche Information.

a/m