Von Michael Springer
Am 2.April 2025 wurde über Stopp eines ehrenamtlich betrieben Verteiltisches in der Knaackstraße 90 berichtet: Soziales Projekt „Überfluss teilen“ von Lebensmittelaufsicht gestoppt.
Dazu hat ein Sprecher des Ordnungsamtes im Auftrag der zuständigen Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum, Frau Anders-Granitzki, geantwortet und Stellung genommen:
„Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Pankow unterstützt sogenannte Verteiltische oder Verteilstationen, über die Lebensmittel an Bedürftige abgegeben werden können. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Berlin hat der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Pankow daher an der Herausgabe des anliegenden Leitfadens mitgewirkt. Werden die danach einzuhaltenden Voraussetzungen zum Betrieb eines Verteiltisches oder einer Verteilstation nicht erfüllt, kann ein entsprechender Betrieb nach den für die Inverkehrbringung von Lebensmitteln geltenden Vorschriften nicht aufrechterhalten werden. Dem hiesigen Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht obliegt es in diesem Zusammenhang, die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf den in Rede stehenden Einzelfall.“
Rechtskonformität & Lebensmittel-Hygiene
Weiterhin heißt es in der Stellungnahme:
„Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich schon 2021 mit der Frage nach der Rechtskonformität des Betriebs der Lebensmittelverteilerstation in der Knaackstraße befasst und festgestellt, dass sich der Betreiber nicht an die Vorgaben für den hygienischen Betrieb einer solchen Verteilerstation hält. Die Anordnungen des Bezirksamt Pankow zur Untersagung des Betriebs einer Verteilstation wurden vollumfänglich durch das Verwaltungsgericht für rechtens befunden.
Die Grundlage für die Anordnungen sind in der EU VO 852/2004, vor allem im Anhang II Kapitel Va, und in den dazugehörigen EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden zu finden. An diese rechtlichen Vorgaben hat sich der Betreiber wiederholt, also vorsätzlich, nicht gehalten. Dies ist durch entsprechende Kontrollberichte belegt. Da die Aufgabe des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz ist, war die Behörde durch das uneinsichtige Verhalten des Betreibers gezwungen, hier restriktiv tätig zu werden. Die Einlassungen des Betreibers bezüglich der getroffenen Verbesserungen erfüllen ebenfalls nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann in der Sache keine weitere Auskunft gegeben werden.“
Bezirksstadträtin fordert Einhaltung der Lebensmittelhygiene
Weiterhin wird in der Stellungnahme widersprochen:
„Der Darstellung, Frau Anders-Granitzki hätte wenig Interesse an einer Lösung gezeigt, wird aufs Deutlichste widersprochen. Am 5. September 2024 hat sie ein Schreiben an den Betreiber gesandt, in dem nochmals auf o.g. Leitfaden hingewiesen wurde. Dieses Schreiben blieb bis zum heutigen Tag unbeantwortet, obwohl Frau Anders-Granitzki in diesem u.a. ausgeführt hat, dass die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht dem Betreiber als Ansprechpartner zur Umsetzung seines sozialen Projekts zur Verfügung steht.“
Frau Anders-Granitzki erläutert dazu außerdem Folgendes: „Auch bei der kostenfreien Abgabe von Lebensmitteln darf es keine Zweiklassengesellschaft in Bezug auf die Lebensmittelhygiene geben. Gut gemeint ist eben leider nicht immer gut gemacht.“
Auf Nachfrage gab Herr Vasquez bekannt, dass sehr wohl ein Dialog mit dem Anwalt bestand und das weitere Vorgehen noch abgewartet wird-
Kommentar zur Organisation von Foodsharing
Die Initiative des Verteilertisches „Überfluss teilen! Kostenlos, regelmäßig, oft bio und vegan!“ in der Knaackstraße 90 ist Teil der Foodsharing-Bewegung, aber kein offizielle Verteilstelle des Foodsharing e.V., wie irrtümlich angenommen wurde.
Die Netzwerkorganisation des Foodsharing e.V. funktioniert über Mailverteiler. Eine direkte Trägerverantwortung für einzelne Verteilstellen ist nicht direkt erkennbar. Positiv betrachtet beruht die Organisation auf zivilgesellschaftlich abgesichertes Vertrauen der Akteure und Selbstabholer.
Aus ordnungsrechtlicher Sicht und lebensmittelhygienischer Sicht ist Foodsharing jedoch eine Grauzone,
weil Verantwortung, Betreiberverantwortung, Sachkunde, Sorgfalt und Haftung (Versicherung) nicht formell wie bei einem Gewerbebetrieb abgesichert sind.
Immerhin: der Leitfaden Verteilstationen der Verbraucherzentrale Berlin setzt einen klaren Rahmen der einzuhaltenden Bedingungen. Foodsharing ist daher Vertrauenssache! — Gut wenn man sich dabei im Kiez kennt!
Redaktioneller Hinweis (am 12.4.2025)
„Die Initiative des Verteilertisches „Überfluss teilen! Kostenlos, regelmäßig, oft bio und vegan!“ in der Knaackstraße 90 ist Teil der Foodsharing-Bewegung, aber kein offizielle Verteilstelle des foodsharing e.V., von foodsharing Pankow oder einer anderen der deutschlandweiten Initiativen , wie irrtümlich angenommen wurde.“ — Diese Klarstellung wurde von Baris Gök i.V. für foodsharing Pankow übermittelt.
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