Freitag, 19. April 2024
Home > #Neuland > Urhebervertragsrecht: Wertschöpfungsprozesse
fair nutzen!

Urhebervertragsrecht: Wertschöpfungsprozesse
fair nutzen!

Druckerei der Axel Springer AG in Berlin-Spandau

/// Kommentar /// – Bundesjustizminister Heiko Maaß hat den Entwurf zum neuen Urhebervertragsrecht vermeintlich entschärft. Die grundsätzliche Kritik bleibt. Hier wird versucht, mit juristischen Kategorien des 19. Jahrhunderts, die für die Arbeitsteilung der alten Industriegesellschaft Geltung hatten, ins 22. Jahrhundert zu springen. Heute haben wir es aber in der Kreativ- und Kulturwirtschaft nicht nur mit kreativen, schöpferischen, sondern auch mit medialen, digitalen und sozialen Arbeitsteilungen zu tun, die zudem international organisiert werden.

Druckerei der Axel Springer AG in Berlin-Spandau
Druckerei der Axel Springer AG in Berlin-Spandau: Steuerung der Druckmaschinen – Foto: Ralf Roletschek 18.2.2010 gemeinfrei

Überdies gibt es neben kreativen und schöpferischen Prozessen auch materielle und immaterielle wertbildende Faktoren, die auch in Wechselwirkung mit dem symbolischen Kapital und der Popularität der Beteiligten stehen. Der medial-performative Charakter der Aufmerksamkeits-Ökonomien und der Kapitaleinsatz erschwert zudem die Modellbildung, ohne die eine faire Teilung von Erträgen und Ertragszuwächsen kaum möglich ist.

Urheber – Verwerter: Kategorien des 19.Jahrhunderts bilden moderne Wertschöpfungsprozesse nicht ab

Die „Urheber – Verwerter“-Kategorisierung sorgt für eine „dualistische Logik“, die Chancen, Vielfalt und Möglichkeiten heutiger moderner Wertschöpfungsprozesse ausblendet. Der „juristische Reduktionismus“ ist problematisch. Juristen und Justizminister versuchen mit juristischen Kategorien des 19. Jahrhunderts Arbeitsteilungen und Wertschöpfungsprozesse des 22. Jahrhunderts zu regulieren.

Eine Unterteilung in Urheber und Verwerter ist eine allzu einfache Kategorisierung, weil es jeweils branchenbezogene, spezielle und ganz eigene „kreative Wertschöpfungsprozesse“ gibt, in denen Urheberschaft nicht nur einmalig (Heureka!), sondern prozess- und wechselhaft und wechselseitig entsteht.

Die kulturelle Wertschöpfungskette
Die kulturelle Wertschöpfungskette Abb.7 aus „Schlussbericht
der Enquete-Kommission
„Kultur in Deutschland“ | Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 347 – Drucksache 16/7000 Seite 347

Der politische Konstruktions-Fehler in der „Kulturellen Wertschöpfungskette“ , der schon 2007 im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ angelegt wurde, hat sich auch in die Initiative „Kreativ- und Kulturwirtschaft“ der Bundesregierung eingeschlichen und fortgepflanzt (siehe: ArtCity, Creative City & Kulturstadt #1 | 7.4.2015 | Michael Springer). Es ist ein Fehler, der zu einer Fehlkonstruktion der Kreativ- und Kulturwirtschaft führt, und für prekäre Arbeit und eine schlechte Vertragsposition der Urheber sorgt.

Urhebervertragsrecht im 22. Jahrhundert: Wertschöpfungsprozesse fair nutzen!

Die heutige Kreativ- und Kulturwirtschaft ist von sozialen Netzwerken und digitalen Arbeitsteilungen durchdrungen. Schöpferische Prozesse beruhen auch auf „Inspirationen“ des sozialen und kulturellen Umfelds. Startup-Teams und Collaboration sind bislang nicht im Blickfeld des Urheber-Vertragsrechts – würden vermutlich durch eine „Verrechtlichtung“ der Beziehungen auch „kreativ lahmgelegt“.

Die Verhandlungsmacht und Verhandlungsposition des Urhebers nach Einführung des Mindestlohns wird im Prinzip gestärkt, doch hat dies noch keinen Eingang in die Debatte um das Urhebervertragsrecht gefunden. Die von DIE LINKE und Bündnis 90/Grüne in Gang gesetzte Debatte um einen „Mindestlohn für Selbstständige“ könnte auch in eine „Mindesthonorierung“ für Urheber gewendet werden.

Urheberschaft und soziales Kapital des Urhebers

Urheber, die noch keine Stufenleiter der PR emporgeklettert sind, werden durch Aufnahme unter die Fittiche eines „Verwerters“ enorm in Reputation und Sozialkapital gestärkt. Der Austausch von symbolischen Kapital zwischen Urheber und Verwerter stärkt beide.
Umgekehrt sind Urheber ohne ausreichendes soziales Kapital in einer schlechten Verhandlungsposition, müssen ggf. sogar Verwerter „entgelten“, damit eine Verwertung und erstes soziales Kapital gebildet wird, das die Karriere in Gang setzt.

Zusätzlich zum Denken & Schöpfen werden Kapital & Fähigkeiten und fest angestelltes Personal des Verwerters eingesetzt. Dessen Reputation z.B. durch Preise und Auszeichnungen mit gestärkt werden.

Vor allem die Urheber selbst sind damit auch auf feste und sozialvertragliche Arbeit von Dritten angewiesen, ob Lektor, Designer, Übersetzer und Verlagsmitarbeiter und Medienberufe, die „Verbreitung“ und „Popularisierung“ sichern.

Die „kreativwirtschaftliche Sozialpartnerschaft“ ist womöglich komplexer vernetzt, als es Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften und Urheber bisher wahrhaben wollen.

Stefan Raab: TV TOTAL
Stefan Raab: TV TOTAL – Urheber, Schöpfer & Performer einer kreativwirtschaftlichen Wertschöpfungskette – auch Sozialpartner? – Foto: Brainpool – Presse

Stefan Raab und die kreativwirtschaftliche Sozialpartnerschaft

Das Aufgeben der TV-Formate von Stefan Raab und Harald Schmidt hat zu Fallbeispielen geführt, wie sich „Urheber“ aus der kreativwirtschaftlichen Wertschöpfungskette „verabschieden“ und einen beträchtlichen wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Schaden anrichten – bis hin zu psychischen Folgeerkrankungen einstmaliger abhängig Beschäftigter.

Urheber sind damit auch „kreative Arbeitgeber“, „Verwerter“ auch „Auftragnehmer. Eigentlich sitzen in der Kreativ- und Kulturwirtschaft deshalb immer „drei Parteien“ im Boot.

Soziale Marktwirtschaft & kreative Wertschöpfung dürfen deshalb nicht durch „juristischen Reduktionismus“ in Chancen, Wertschöpfungschancen und Verteilungschancen beschnitten werden! Immense Wachstumspotentiale werden im 22. Jahrhundert durch arbeitsteilige Synergien entstehen.

Juristen – erst einmal heraushalten!

Die radikale und disruptive Forderung zur Urhebervertragsrechtsreform:“Werft die Juristen aus der Diskussion heraus – und baut zuerst ein „faires + soziales Marktmodell“, das die Prozesse branchenbezogen aufzeigt, und faire Teilungen von Wertzuwächsen beschreibt. – Erst wenn die Juristen das Modell verstehen, sollten sie über „Kategorien“ ganz neu nachdenken!

Die kalifornische Internetökonomie zeigt: es ist ratsam, wenn sich IP-Experten, Venturekapital-Finanzierer, Business-Angels, Steuerrechtler und Fin-Tech-Praktiker mit an den Tisch setzen.

Sie müssen den eingeengten Blick für den Prozesscharakter von urheberschaftlich initiierten Wertschöpfungs-Ketten öffnen helfen. Das Ziel ist klar: „kreativ- und kulturwirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse fair nutzen & teilen“. Auch mit mehr Rechten und Zuwachsregeln zugunsten der Urheber.

Die Creative Economy ist smarter, reichhaltiger und vielfältiger, als deutsche Juristen und Politiker bisher mit ihren Modellen denken können!