Dienstag, 23. April 2024
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Vorübergehende Kontrollen an der Grenze zu Polen

Bundespolizei

Die Republik Polen führt vom 4. Juli bis 2. August 2016 wieder vorübergehende Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen ein. Anlass hierfür sind der NATO-Gipfel (8. bis 9. Juli 2016), der Weltjungendtag (25. bis 31. Juli 2016) und der Besuch des Papstes (28. bis 31. Juli 2016). Darüber hinaus findet vom 13. bis 16. Juli 2016 das Rockfestival „Haltestelle Woodstock“ statt.

Wie das polnische Ministerium für Inneres und Verwaltung informiert, werden in dieser Zeit auch an der Grenze zu Deutschland lageangepasst Grenzkontrollen stattfinden. Damit soll die Sicherheit während und der störungsfreie Ablauf der Veranstaltungen gewährleistet werden. Der Grenzübertritt über die deutsch-polnische Binnengrenze ist dann nur an den von der Republik Polen benannten Grenzübergangsstellen erlaubt.

Reisende in die Republik Polen müssen im genannten Zeitraum damit rechnen, beim Überschreiten der Grenze – auch an den Flug- und Seehäfen – in Polen von den polnischen Behörden kontrolliert zu werden. Unabhängig hiervon sind Reisende wie immer dazu verpflichtet, beim Grenzübertritt ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.

Hintergrund:
In Konsultation mit den EU- und Schengenpartnern können Mitgliedstaaten Personenkontrollen an den Binnengrenzen durchführen. Der Schengener Grenzkodex sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Mehrere Schengenstaaten haben bei vergleichbaren Großereignissen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. So erfolgen anlässlich der Fußballeuropameisterschaft momentan auch Grenzkontrollen durch Frankreich an der deutsch-französischen Grenze.

Pressemitteilung Bundespolizei | www.bundespolizei.de

Weitere Informationen:

Zugelassene Grenzübergänge nach Polen – Link

a/m