Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. In Berlin wird zusätzlich ein Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafen Tegel stattfinden. In den Medien und Zeitungen ist schon jetzt eine kaum überschaubare Flut von Informationen über die Parteien, ihre Kandidatinnen und Kandidaten und über die Parteiprogramme zu finden.
Was es nicht gibt: eine kompakte Übersicht mit Links zu wichtigen Internetangeboten, die hilfreich für eine eigene Meinungsbildung sind. Die Redaktion stellt hier die wichtigsten Links und Internet-Seiten vor.
Der Themenbeitrag wird bis zur Bundestagswahl im „Sliderblock“ auf der Titelseite verbleiben und mehrmals aktualisiert. Die Reihenfolge der Internetseiten ist pragmatisch gewählt: zuerst werden Seiten vorgestellt, die gut als tägliche Begleiter bis zum Wahltag funktionieren können, und fortlaufend aktualisiert werden.
WAHLRECHT – www.wahlrecht.de
Wahlrecht.de ist ein unabhängiges und überparteiliches Internet-Angebot rund um die Themen Wahlen, Wahlrecht, Wahlverfahren und Wahlumfragen, das seit 1999 besteht. Besonderer Vorteil sind die synoptisch dargestellten aktuellen Umfrageergebnisse aller Umfrage-Institute z.B. unter Sonntagsfrage Bundestagswahl
WAHLEN BERLIN – www.wahlen-berlin.de
Ofizielle Internetseit der Landeswahlleiterin in Berlin mit allen amtlichen Informationen zur Bundestagswahl und zur Organisation und Rechtsgrunlagen. Wichtig ist ein Stichtag: noch bis zum 3. September können sich Neuberliner ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wer den Termin verpasst, kann nur noch am alten Wohnort wählewww.bpb.de/politik/wahlen, falls die Ummeldung noch nicht vollzogen ist.
www.wahlen-berlin.de
WAHL-O-MAT – www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/254930/bundestagswahl-2017
Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb hat alle Parteien zur Teilnahme am Wahl-O-Mat eingeladen, die von den Landeswahlausschüssen mit einer Landesliste zur Bundestagswahl 2017 zugelassen wurden. 32 von 33 Parteien haben die Thesen beantwortet. Grundsätzlich gilt als Kriterium, dass alle Parteien und politischen Vereinigungen am Wahl-O-Mat teilnehmen dürfen, die mit einer Landesliste zur Bundestagswahl zugelassen werden. Somit können aber auch Parteien im Wahl-O-Mat auftauchen, die vom Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder beobachtet werden und als extremistisch eingestuft werden.
www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2017/
Bundestagswahl 2017 – www.bundestagswahl-2017.com
Das private Internetangebot bezeichnet sich als „unabhängig, kritisch, unparteilich“. Zu den Stärken gehört eine Übersicht mit Prognose, Parteien, Kandidaten, Koalitionen. Ferner werden wichtige Termine angezeigt wie etwa:
3. September 2017
Fernsehduell: Genau drei Wochen vor der Bundestagswahl werden Angela Merkel und Martin Schulz in einem TV-Duell gegeneinander antreten. Die anderthalbstündige Sendung wird parallel von ARD, ZDF, RTL und Sat 1 ab 20.15 Uhr live übertragen.
22. September 2017
Die letzte Frist für die Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl ist der zweite Tag vor der Wahl um 18 Uhr. Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Wird dieser Termin verpasst, ist eine Briefwahl nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Ferner sind in dem Internetangebot die Links zu Parteiprogrammen zu finden. Interessant sind Wahlanalysen vergangener Wahlen und ein Themenbeitrag über die Problematik der 5-Prozenthürde. Rund 60 Kleinparteien sind zur Wahl zugelassen. Deshalb wird zum Nachdenken angeregt: „7 Millionen unberücksichtigte Stimmen
Das Problem mit der Fünf-Prozent-Hürde“.
www.bundestagswahl-2017.com
+++ NEU: Bundeswahlleiter
Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Dabei hat es sich wegen der mit diesem Amt verbundenen Aufgaben und seiner technischen Möglichkeiten als vorteilhaft erwiesen, den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes mit Sitz in Wiesbaden zum Bundeswahlleiter zu bestellen. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes Dieter Sarreither wurde vom Bundesminister des Innern am 2. Oktober 2015 zum Bundeswahlleiter ernannt.
Alle wichtign gesetzlichen Informationen und die Informationen über die zur Wahl zugelassenen Parteien und Bewerber sind auf der Internetseite zu finden.
www.bundeswahlleiter.de
+++ NEU: Programme der großen Parteien im t3n-Digitalcheck
Die Redakteure des Magazins t3n haben sich die Wahlprogramme der Parteien vorgenommen und den Fokus dabei auf deren Digitalpolitik gelegt. Wie steht es eigentlich um die digitale Agenda von SPD, CDU, Grünen, FDP, der Linken und der AfD? Diese Frage beschäftigt viele Wähler, denn die Digitalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft ist für sie ebenfalls wichtig.
Mehr dazu findet sich in der Augustausgabe des Magazins und auf der Internetseite.
www.t3n.de | http://t3n.de/news/bundestagswahl-2017-wahlprogramme-digitalisierung-849652/
+++ NEU: Alle Wahlprogramme lesen? Dauert nur 17 Stunden
Nicolas Merz hat eine interessante Analyse aller Wahlprogramme unternommen, und sich mit den Mitteln der Datenanalyse an das Thema herangewagt. Das Ergebnis ist auf ZEIT online veröffentlicht.
www.zeit.de
+++ NEU: Geil-O-Mat – Der ehrliche Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2017
Von den Machern des Bohemian Browser Balletts stammt der einzige Wahl-O-Mat, bei dem die Wahlentscheidung anhand rein persönlicher Merkmale getroffen werden kann: Nase, Augen, Mund, Ohr …. es ist natürlich Satire! Aber es funktioniert echt gut!
www.geil-o-mat.com
Redaktioneller Hinweis:
Dieser Themenbeitrag wird mehrmals ergänzt und aktualisiert. Bitte schauen Sie wieder am 6.9.2017 hinein!
Kommunalpolitik und Wettbewerbsverzerrungen im Medienmarkt in Pankow
Die Grundlagen des fairen Wettbewerbs nach dem Primärrecht der EU werden in Pankow verletzt (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 9.5.2008). Maßgebliche politische Parteien haben dazu auch bundesweit eine faire Regulierung des Medienmarktes* im Rahmen der Digitalen Agenda verabsäumt.
Zugleich wird in Pankow der Medienwettbewerb mit öffentlichen Mitteln durch politische Parteien verzerrt: Subventionen für Medien werden systemwidrig verteilt. Internationale Medien wie Twitter und Facebook werden mit Steuermitteln und Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation der Abgeordneten-Büros gefördert.
Die Mediakonditionen der Pankower Allgemeine Zeitung wurden deshalb aus grundsätzlichen Erwägungen an dieses Umfeld angepasst:
Pressefreiheit und Einsatz von Autoren und Journalisten werden allein über eine „Plattformfinanzierung“ und „Kostenstelle Kommunalpolitik“ gesichert. Das durch fehlende Regulierung des fairen Medienwettbewerbs entstehende Problem bekommt so einen echten „Preis“. Es ist zugleich der Preis für „gute Arbeit“ und gesicherte Arbeit in der Presselandschaft.
Das „Politiker-Abo“ gibt den Parteien ein Mittel in die Hand, über fairen Wettbewerb und Pressefreiheit nachzudenken! Es sichert zugleich die „Kostenstelle“ für jeweilige parteipolitische journalistische Darstellungen und Berichte.
Die Pankower Parteien haben es selbst in der Hand, wie viele Berichte, aufklärende Hintergründe, Fotos und Kommentare zu ihren Programmen, Reden und Veranstaltungen hier veröffentlicht werden!
Demokratie, Freiheit und offene Gesellschaft können nur auf Basis von Pressefreiheit gedeihen – Pressefreiheit ist unteilbar. Eine freiheitliche Haltung wird am Ende für die Leserinnen und Leser kenntlich. Parteien, die Markverzerrungen im Markt der Medien selbst vorantreiben, werden am Ende erkennbar!
Hinweis für Leserinnen und Leser
Faire Leser-Abos, Content-Marketing, Eigenmittel und Online-Marketing und Plattformgebühren finanzieren die Pankower Allgemeine Zeitung. Für die „Kostenstelle Kommunalpolitik“ werden nur begrenzte Eigenmittel bereitgestellt. Mittel aus fairen Leserabos fließen vor allem in kritische Beiträge zu kommunalen Themen. Mit Plattformgebühren können auch Autoren und Gastbeiträge finanziert werden.
* Marktregulierung im Medienmarkt
Journalistische Angebote und Pressefreiheit funktionieren nicht ohne Kostendeckung. Eine Werbefinanzierung der Zeitung über „Leser-Tracking“ und BigData-Technologien wird aus datenschutzrechtlichen und ethischen Gründen grundsätzlich abgelehnt. Die kostenlose Verbreitung von PR-Kampagnen wird aufgrund des Mindestlohngesetzes abgelehnt.